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50. Aktuell von Internet (29.10.2010):
Gesetzentwurf: Hot Button gegen Internet-Abzocke
Nach langer Diskussion hat Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger ein Gesetz gegen Kostenfallen im Internet vorgelegt. Das neue Gesetz stelle sicher, dass nur derjenige zahlen müsse, der die Kosten auch kenne, erklärte die FDP-Ministerin.
Der Button kommt
Der Entwurf sieht vor, dass Internetanbieter verpflichtet werden, mit einem deutlichem Hinweis über den genauen Preis zu informieren. Erst nach einem Mausklick auf eine entsprechende Schaltfläche ("Button") mit der Bestätigung der Zahlungsinformation gehen die Verbraucher eine Zahlungsverpflichtung ein. Sogenannte Abofallen mit versteckten Hinweisen auf die Kosten sollen so endlich gestoppt werden. Unseriösen Geschäftsmodellen werde so der Boden entzogen, erklärte Leutheusser-Schnarrenberger.
Das Bundesjustizministerium hat bereits im vergangenen Jahr ihren Vorschlag für eine solche sogenannte Button-Lösung der EU vorgelegt, wo eine Entscheidung aber aussteht. Die Bundesregierung werde sich weiter für eine europäische Button-Lösung einsetzen, weil Kostenfallen nicht an der deutschen Grenze Halt machten, erklärte Leutheusser-Schnarrenberger und fügte hinzu: "Jetzt bringe ich ein deutsches Gesetz auf den Weg, weil es schneller wirkt als eine europäische Regelung."
Am Mittwoch war die SPD-Fraktion im Rechtsausschuss mit einem eigenen Gesetzentwurf zur "Button-Lösung" gescheitert. Der Antrag fand nur die Zustimmung von Bündnis 90/Die Grünen.
49. Aktuell von Handy (29.10.2010):
Kartellamt prüft angebliches Telekom-Kartell
Das Bundeskartellamt prüft wegen angeblich wettbewerbswidriger Vertriebsabsprachen die Einleitung eines Verfahrens gegen die Deutsche Telekom. Das sagte ein Sprecher der Behörde am Freitag auf Nachfrage und bestätigte damit einen Bericht der "Wirtschaftswoche" (Wiwo).
Kartell mit debitel und freenet?
Zuvor hatte das Magazin berichtet, dass die Vertriebserfolge des Bonner Unternehmens im Festnetz und Mobilfunk unter dem Verdacht stünden, durch den Aufbau eines Kartells mit den Konkurrenten freenet und debitel zustande gekommen zu sein. Diese Vorgänge "könnten einen Verstoß gegen Wettbewerbsvorschriften darstellen", sagte der Kartellamtssprecher weiter. Die Telekom wies die Vorwürfe zurück.
Zwischen den Jahren 2006 und 2008 soll der Bonner Konzern der "Wirtschaftswoche" zufolge debitel und freenet verstärkt als Vertriebspartner für die eigenen Produkte eingesetzt haben, um den Kundenschwund im Festnetz zu stoppen und im Mobilfunk neue hinzuzugewinnen. Dazu habe sie die Doppelrolle der beiden Unternehmen im Telekommunikationsmarkt genutzt.
Konkurrent, Vertriebspartner oder beides?
Auf der einen Seite sind sie nämlich als Mobilfunk-Dienstleister Konkurrenten der Telekom, die Handys mit eigenen Tarifen vermarkten. Andererseits fungieren sie als Vertriebspartner des Bonner Konzerns, indem sie deren Produkte verkaufen. Der Telekom soll nun eine bevorzugte Vermarktung eingeräumt worden sein. Dabei seien Prämien und Zuschüsse in Millionenhöhe gezahlt worden. Darüber hinaus sollen auch eine geringe Zahl besonders wertvoller Mobilfunkkunden zur Telekom weitergeleitet worden sein.
Es habe keine Abwanderung von Mobilfunkkunden der freenet zur Telekom gegeben, erklärte dagegen die Telekom zu den Vorwürfen. Über einen solchen Schritt hätte das Unternehmen das Kartellamt informiert, wie es in der Vergangenheit schon einmal geschehen sei. Dass die Behörde prüfe, ob sie Ermittlungen einleite, sei zudem nicht ungewöhnlich. "Wir sind in Gesprächen mit dem Bundeskartellamt und werden die Sachlage erläutern", hieß es weiter.
48. Aktuell von Computer (29.10.2010):
Microsoft macht Dampf für die "Wolke"
Microsoft sieht sich trotz des späten Starts im Markt für Cloud Computing auf steilem Wachstumskurs und will seine Entwickler-Plattform Azure noch weiter ausbauen. Seit dem offiziellen Start im Frühjahr habe Microsoft fast 20.000 Kunden gewonnen, die auf der neuen Azure-Plattform ihre Anwendungen entwickeln, teilte Microsoft auf der Entwicklerkonferenz PDC in Seattle mit.
Neue Services für Azure
Damit hat das Unternehmen die Kundenzahl seit der Testphase verdoppelt. "Für Entwickler hat es noch nie eine bessere Zeit gegeben, auf Microsoft zu setzen", sagte Unternehmens-Chef Steve Ballmer.
Die Azure-Plattform soll mit zahlreichen weiteren Services ergänzt werden. Über einen "DataMarket" bietet Azure Kunden, Entwicklern und Inhalte-Anbietern, aber auch privaten Verbrauchern eine Plattform, über die zum Beispiel Wetterinfos, Aktienkurse, kartographische Daten und Nachrichten angeboten und gekauft werden können. Unternehmenskunden können künftig auch auf virtuellen Servern arbeiten und interne wie extern ausgelagerte Daten automatisch synchronisieren.
Zu den neuen Kunden zählen auch illustre Namen wie die Pixar Animation Studios, die Ende der 70er Jahre unter anderen von Apple-Chef Steve Jobs gegründet worden waren. Für die aufwendigen Rechenarbeiten etwa für das Rendering von Animationsfilmen wie Findet Nemo, Ratatouille oder Toy Story wollen die Studios künftig flexibel und je nach Bedarf auf Computer-Leistung und Infrastruktur aus der Microsoft-"Wolke" zurückgreifen. Damit könne Pixar darauf verzichten, permanent kostenintensive IT-Infrastruktur selber vorzuhalten.
Aber vor allem auch kleine Software-Unternehmen sollen von der besonderen Flexibilität durch das Cloud Computing profitieren und sich damit neue Geschäftsmodelle eröffnen. Ein prozesskritisches Netzwerk, wie es die US-Firma NVoicePay anbietet, sei ohne einen kostengünstigen Zugang zu einer Plattform wie Microsofts Azure gar nicht realisierbar gewesen, sagte NVoicePay-Chefin Karla Friede.
Die Firma bietet in den USA die nach eigenen Angaben einzige Lösung für Unternehmen an, ihre Rechnungen ohne Papier und Scheck vollständig digital über das Netz zu bezahlen. Für kleinste Unternehmen und Start-ups etwa im derzeit boomenden Markt für sogenannte Apps für Smartphones kündigte Microsoft das Programm "Windos Azure Instance" an, über das die Entwickler ihre Anwendungen für einen Preis von 5 US-Cent pro Rechenstunde entwickeln und testen können.
Microsoft startet spät durch
Microsoft hatte sich beim Cloud Computing - anders als Unternehmen wie Salesforce, Amazon oder auch IT-Größen wie IBM und Cisco - lange schwergetan. Microsofts Kerngeschäft bestand traditionell aus dem Verkauf von Software, die auf den Rechnern der Kunden installiert wird. Vor rund einem Jahr musste aber auch Softwarekonzern aus Redmond eingestehen, dass der Zug in die Wolke nicht mehr zu stoppen ist. Die radikale Kehrtwende des Unternehmens war damals wesentlich von Chef-Entwickler Ray Ozzi eingeleitet worden, der erst vor wenigen Tagen bei Microsoft seinen Hut nahm.
Ozzi sei einer der Begleiter in dem neuen Geschäftsbereich gewesen, aber nicht der einzige, sagte Microsoft-Manager Said Zahedani. "Der Dampf hinter dem Cloud Computing wird sich nicht ändern." Inzwischen arbeiteten 80 Prozent der Entwickler bei Microsoft für die Cloud. "Und wenn der Markt erst richtig in Schwung kommt, dann wird es einen großen Schneeballeffekt geben." Weltweit dürfte der Markt für Cloud Computing nach Schätzungen von Gartner bis 2014 auf rund 150 Milliarden Dollar wachsen.
47. Aktuell von Wissenswertes (28.10.2010):
"Musikkarte" gegen illegales Herunterladen
Junge Franzosen bekommen künftig vom Staat Geld geschenkt, um im Internet legal Musik herunterzuladen. Mit der sogenannten Musikkarte können 12 bis 25-Jährige für 50 Euro Musik einkaufen, müssen aber nur die Hälfte bezahlen. Die seit Donnerstag erhältliche Karte soll helfen, junge Leute zum legalen Herunterladen zu bewegen und zugleich die französische Musikindustrie fördern. Es können jedes Jahr eine Million Nutzer von dem Angebot profitieren.
Auch iTunes mit an Bord
Die Aktion ist auf zwei Jahre begrenzt und kostet den Staat 50 Millionen Euro. Die jungen Leute können zwischen mehreren Internet- Plattformen wählen, unter anderem iTunes, Fnac und Orange. Kulturminister Frédéric Mitterrand hatte die Musikkarte bereits im Januar angekündigt, musste aber noch grünes Licht der EU abwarten.
Die Musikkarte gilt als Gegenstück zur sogenannten Hadopi-Behörde, die Raubkopierer im Internet aufspüren und bestrafen soll. Verdächtige werden das erste Mal per Mail und das zweite Mal per Einschreiben verwarnt. Anschließend drohen ein Bußgeld und eine einjährige Sperre des Internetzugangs. Kritiker sehen darin einen Angriff auf die Informationsfreiheit. Sie verweisen zudem darauf, dass sich die Kontrollen durch technische Tricks umgehen lassen. Die Behörde hatte Anfang Oktober damit begonnen, mutmaßliche Datendiebe zu verwarnen.
46. Aktuell von Computer (28.10.2010):
China hat den schnellsten Supercomputer der Welt
China hat jetzt den schnellsten Computer der Welt. Der Tianhe 1 ("Milchstraße 1") habe mit einer Rechenleistung von 2,5 Petaflops den bislang schnellsten Supercomputer Jaguar in den USA übertroffen, berichtete am Donnerstag der Weltmarktführer für Grafikprozessoren, NVIDIA. Chinas staatliche Nachrichtenagentur Xinhua bestätigte die Geschwindigkeit von 2,507 Petaflops und sprach vom schnellsten chinesischen Computer.
Wann kommt der Konter?
Seine technischen Daten seien für die neue Auflistung der weltweiten Supercomputer weitergeleitet worden, die im November offiziell herauskomme, schrieb Xinhua. China überrundet mit einer solchen Leistung den bisher schnellsten Computer des Oak Ridge National Laboratory in den USA, der auf 1,75 Petaflops kommt.
Es ist noch nicht ganz ausgemacht, dass die Chinesen sich auch offiziell mit dem Titel schmücken dürfen: Im November wird die nächste Rangliste der 500 schnellsten Supercomputer veröffentlicht, die Angaben zur Konkurrenz stammen noch aus der vergangenen Auflistung von Juni. Allerdings sagte der US-Wissenschaftler Jack Dongarra, der die Rangliste zusammenstellt, der "New York Times", er halte es für unwahrscheinlich, dass jemand Tianhe 1 jetzt noch übertreffen werde.
Die hohe Geschwindigkeit werde durch zahlreiche parallel geschaltete Grafikchips mit Mehrkernprozessoren erreicht, hieß es. Während sonst gewaltige Strommengen nötig seien, könne Tianhe 1 mit diesem Bauprinzip dreimal stromsparender arbeiten.
Der Rechner wurde von der Nationalen Universität für Verteidigungstechnologie entwickelt und steht im nationalen Zentrum für Supercomputer in der nordostchinesischen Stadt Tianjin unweit von Peking.
45. Aktuell von Computer (28.10.2010):
Nintendo: Absatz der Wii bricht ein
Der starke Yen und sinkende Verkäufe halten den Spielespezialisten Nintendo in den roten Zahlen. Für die ersten sechs Monate des laufenden Geschäftsjahres meldete der japanische Konzern am Donnerstag einen Verlust von 2,01 Milliarden Yen (17,8 Millionen Euro). Damit schloss Nintendo allerdings weitgehend die Lücke nach dem massiven Minus von 25,2 Milliarden Yen im ersten Quartal. Bis zum Ende des Geschäftsjahres im kommenden März will sich Nintendo wieder in die schwarzen Zahlen kommen.
Nintendo 3DS als Hoffnungsträger
Der Umsatz schrumpfte im abgeschlossenen Geschäftshalbjahr um ein Drittel auf 363,16 Milliarden Yen (3,2 Milliarden Euro). Nintendo machen neben der Yen-Stärke auch sinkende Verkäufe seiner Konsole Wii und des mobilen Spielgeräts DS zu schaffen. Die Japaner setzen Hoffnungen in den Nintendo 3DS, der im kommenden März auf den Markt kommt. Die neue Version der mobilen Spielekonsole soll auf einem der beiden Bildschirme dreidimensionale Bilder ohne Spezialbrille bieten.
Nintendo hatte bereits Ende September angekündigt, dass es doch nicht gelingen werde, schon zur Halbzeit in die Gewinnzone zurückzukehren. Die Prognose für den Jahresgewinn wurde damals von 200 auf nur noch 90 Milliarden Yen (aktuell 794 Millionen Euro) gekappt.
Die aktuellen Absatzzahlen bestätigen, dass die Wii ihren Höhepunkt überschritten hat. Der DS-Absatz wird nach Einschätzung von Marktbeobachtern vom Erfolg der Spiele für Smartphones und Multimedia-Player wie Apples iPod touch sowie der Käufer-Zurückhaltung vor dem Start der 3D-Version gebremst. Ihr Fehlen dürfte auch das anstehende Weihnachtsgeschäft belasten.
Absatzzahlen brechen ein
So sackten die DS-Verkäufe von 11,7 Millionen in den ersten sechs Monaten des Vorjahres auf nur noch 6,7 Millionen Geräte ab. Das ist ein Minus von 42,7 Prozent. Der Wii-Absatz sank um 13,6 Prozent auf 4,97 Millionen Geräte. Auch beim Verkauf von Spielen gab es merkliche Rückgänge.
Die Jahresprognose für den DS-Absatz hatte Nintendo im September von 30 auf 23,5 Millionen Geräte gekappt. Bei der Wii rechnen die Japaner mit dem Verkauf von 17,5 statt zuvor 18 Millionen Konsolen. In früheren Jahren verkaufte der Konzern bis zu zehn Millionen Geräte mehr und wurde zum Teil nur durch die Produktionskapazitäten gebremst. Nintendo hatte mit der bewegungsempfindlichen Steuerung der Wii die Playstation von Sony und die Xbox von Microsoft abgehängt, jetzt kontern die Konkurrenten mit eigenen Zappel-Spielkonzepten.
44. Aktuell von Wissenswertes (28.10.2010):
Street View: Ermittlungen gegen Google eingestellt
Etappensieg für Google: Die US-Wettbewerbsbehörde FTC hat ihre Ermittlungen gegen den Internetkonzern eingestellt. Wie in Deutschland war auch den Amerikanern die Datensammelwut bei Erkundungsfahrten für den Online-Straßenatlas Street View sauer aufgestoßen.
Brief an Google
In einem Brief (PDF) an Googles Anwälte gab sich die FTC nun aber mit der Zusicherung von Google zufrieden, die aufgeschnappten Daten aus unverschlüsselten WLAN-Netzen zu löschen beziehungsweise nicht zu verwenden. "Wegen dieser Verpflichtung, beenden wir unsere Untersuchung", schrieb der Chef der Verbraucherschutzabteilung, David Vladeck, am Mittwoch.
Dabei hatte Google erst am Wochenende eingeräumt, dass die Kamerawagen auf ihren Fahrten auch ganze E-Mails und Passwörter aufgezeichnet haben, und nicht nur Datenfetzen. Der Konzern verschärfte seine internen Datenschutz-Regeln daraufhin. Ob auch Deutschland betroffen ist, blieb zunächst offen.
Hierzulande sorgt Street View seit Monaten für Schlagzeilen. Datenschützer und Staatsanwälte sind an dem Fall dran. Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) hat Google zur Chefsache gemacht. In den USA haben die Daten sammelnden und fotografierenden Kamerawagen von Anfang an für viel weniger Wirbel gesorgt.
Allerdings ermitteln in Googles Heimatland die Staatsanwälte - und das unabhängig von der Wettbewerbsbehörde FTC. Die Chefankläger aus 38 Bundesstaaten hatten sich im Juli zusammengeschlossen, um herauszufinden, inwieweit Google mit der Aufzeichnung der Daten aus ungesicherten Funknetzwerken gegen Gesetze verstoßen hat. Auch wollen sie sicherstellen, dass sich Derartiges nicht wiederholt.
43. Aktuell von Wissenswertes (27.10.2010):
Urteil: Schadensersatz für Kopierverstoß überzogen
Ein Jugendlicher, der zwei Songs in einer Internet-Tauschbörse eingestellt hat, muss den betroffenen Musikverlagen nicht 600 Euro, sondern nur 30 Euro Schadenersatz zahlen. Das hat das Landgericht Hamburg in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil entschieden (Az.: 308 O 710/09).
Urteil: Schadensersatz für Kopierverstoß überzogen
"Das ist ein deutlicher Dämpfer für die Musikindustrie und ihre Abmahnanwälte", sagte der Online-Rechtsexperte Udo Vetter der Nachrichtenagentur dpa. Die Rechteinhaber hätten in der Vergangenheit sogar versucht, vor Gerichten in Deutschland Schadenersatzforderungen von bis zu 2.000 Euro pro Datei zu erstreiten. "Das wurde jetzt auf ein realistisches Maß zurückgefahren." Der Düsseldorfer Rechtsanwalt war an den konkreten Verfahren nicht beteiligt. Der junge Mann hatte im Jahr 2006 als 16-jähriger zwei Lieder, "Engel" von Ramstein und "Dreh' dich nicht um" von Westernhagen, in eine Internet-Tauschbörse eingestellt. Sein Vater, dem der Internetanschluss gehörte, wusste nichts von den Aktivitäten seines Sohnes.
Nachdem die Musikverlage dem Jugendlichen auf die Schliche gekommen waren, verlangten sie pro Lied 300 Euro Schadensersatz. Das Gericht stellte nun fest, dass der Jugendliche damals das Urheberrecht verletzt habe. Gleichzeitig reduzierte es aber die von den Rechteinhabern geforderte Summe auf ein Zwanzigstel. Eine Schadenersatzklage gegen den Vater, den Inhaber des Internet- Anschlusses, wies das Gericht ab, da dieser "weder Täter noch Teilnehmer der Urheberrechtsverletzung" gewesen sei. Er habe zwar seine Überwachungspflicht verletzt. Damit könne aber keine Schadenersatzpflicht begründet werden. Gegen das Urteil können Rechtsmittel eingelegt werden.
Die Verbreitung von LimeWire ist ab sofort gerichtlich untersagt. Screenshot: onlinekosten.de
Erfolg für die Musikindustrie
Einen juristischen Erfolg konnte hingegen die US-Musikindustrie verbuchen. So darf die Filesharing-Software LimeWire auf Anordnung eines New Yorker Gerichts ab sofort nicht mehr vertrieben werden und muss sämtliche Funktionen einstellen. Geklagt hatten mehrere große Plattenfirmen. Sie warfen den Betreibern vor, Urheberrechtsverletzungen zu fördern und "irreparable" Einnahmeausfälle in Milliardenhöhe verursacht zu haben. Die Betreiber von LimeWire bestritten die Vorwürfe.
Das Gericht begründete seine Entscheidung unter anderem damit, dass LimeWire seine Nutzer bewusst zu illegalem Tausch geschützter Werke aufrufe. Auch sei die Software unter den Nutzern des Filesharing-Dienstes Napster angepriesen worden, die für Urheberrechtsverletzungen bekannt seien. Der komplette Text des Verfügungserlasses kann bei LimeWire als PDF eingesehen werden. In einem weiteren Verfahren im Januar nächsten Jahres soll laut dem Blog TorrentFreak die Höhe des Schadens festgestellt werden.
42. Aktuell von Wissenswertes (27.10.2010):
VZ warnt vor falschen Filesharing-Abmahnungen
"Mittlerweile könnten wir fast täglich vor Betrug im Internet warnen", sagte unlängst eine Mitarbeiterin der Verbraucherzentrale gegenüber onlinekosten.de. Mit immer neuen Methoden versuchen Online-Kriminelle ihre Opfer auszunehmen und einzuschüchtern. Oft sind es aber auch Abwandlungen bekannter Betrugsmaschen, die mit schöner Regelmäßigkeit massenhaft zum Einsatz kommen. So auch in einem aktuellen Fall, vor dem unter anderem die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz warnt. In gefälschten E-Mails einer Anwaltskanzlei werden Internetnutzer dabei im Namen des Essener Pornofilm-Produzenten Videorama GmbH einer Urheberrechtsverletzung bezichtigt und unter Strafandrohung aufgefordert, einen dreistelligen Geldbetrag zu überweisen. Auch auf dem Mailserver von onlinekosten.de schlug die besagte E-Mail bereits auf.
Betreff: "Ermittlungsverfahren gegen Sie"
Leicht abgewandelte Betrugsversuche ähnlicher Couleur gab es bereits im Juni sowie September. Angeblicher Absender der jüngsten Drohschreiben ist der Hamburger Rechtsanwalt Florian Giese, der unter anderem für die Musik- und Filmindustrie tatsächliche Vergehen abmahnt. Dabei verwendete E-Mail-Adressen verweisen auf die anonym in den Niederlanden registrierten und mittlerweile gelöschten Domains ra-giese.info und rechtsanwalt-giese.info. Die zugehörigen Server wurden in Russland lokalisiert. Sowohl Giese als auch die Hamburger Rechtsanwaltskammer warnen seit einigen Wochen auf ihren Websites vor der Masche. Auch eine Strafanzeige wurde demnach bereits gestellt, die derzeit von der Kriminalpolizei in Hamburg bearbeitet wird. (Aktenzeichen: 023/1K/686073/10).
Auffälligstes Merkmal der E-Mails mit dem Betreff "Ermittlungsverfahren gegen Sie" sind die vollständig fehlenden deutschen Umlaute. Davon abgesehen haben die Täter allerdings auf eine professionelle Aufmachung geachtet. Betroffenen wird vorgeworfen, verschiedene MP3-Dateien aus einem Filesharing-Netzwerk heruntergeladen zu haben. Flankierend werden nicht nur verschiedene Paragrafen des Urheberrechts zitiert; auch eine IP-Adresse und ein falsches Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft Essen untermauern die Forderungen.
Die Rechtsanwaltskanzlei Giese warnt auf ihrer Website vor den Betrügern. Screenshot: onlinekosten.de
Betrüger fordern Zahlung von 100 Euro
Unter Androhung von Hausdurchsuchungen und hohen Schadensersatzzahlungen wird den Empfängern anschließend das Angebot unterbreitet, gegen Zahlung von 100 Euro eine Einstellung des angeblich bereits laufenden Verfahrens zu erwirken. Transferiert werden soll die Geldsumme über das Ukash- oder das PaySafeCard-Verfahren. Dabei wird gegen Zahlung eines beliebigen Bargeldbetrages ein gleichwertiger 19-stelliger PIN-Code erworben, der anschließend für Interneteinkäufe verwendet werden kann.
Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz empfiehlt Geschädigten, umgehend Strafanzeige bei einer örtlichen Polizeidienststelle zu erstatten. Darüber hinaus weisen die Verbraucherschützer darauf hin, dass Abmahnschreiben der für die Filme- und Musikindustrie tätigen Anwälte ausschließlich auf dem Postweg versandt werden. Auch enthielten diese generell eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Weitere Informationen zum Thema Abmahnung und Urheberrechtsverletzungen finden sich unter www.vz-rlp.de/urheberrecht.
41. Aktuell von Wissenswertes (27.10.2010):
Pentagon: Wikileaks bunkert weit mehr Akten
Die Internet-Enthüllungsplattform Wikileaks hat nach Einschätzung des Pentagon möglicherweise mehr US-Militärakten als bislang bekannt. Wikileaks habe den Besitz von 15 000 Akten und einem Video zum Afghanistan-Krieg zugegeben, sagte der Sprecher des Verteidigungsministeriums, Oberst David Lapan. "Und wir haben Grund zu glauben, dass sie noch andere Dokumenten haben", sagte er am Dienstag nach Angaben des Senders CNN. Am Wochenende hatte Wikileaks fast 400.000 US-Dokumente über den Irak-Krieg ins Internet gestellt.
Was wussten die US-Truppen?
Die Irak-Akten weisen auf massenhafte Kriegsverbrechen hin, die irakische Sicherheitskräfte an Zivilisten begangen haben: Hinrichtungen, Folterungen und andere Misshandlungen. Sie deuten aber auch an, dass US-Truppen von den Gräueltaten wussten.
Laut Lapan gibt es auf der Wikileaks-Seite einen Link zu einer großen, verschlüsselten Datei mit Namen "Insurance" (Versicherung), die Benutzer herunterladen können. "Wir wissen nicht sicher, was in der Insurance-Datei ist", sagte er laut "Wall Street Journal". "Wir glauben, wir kennen einen Teil von dem, was sie haben."
Nach Vorstellung der UN-Menschenrechtskommissarin Navi Pillay sollen die USA und der Irak die Hinweise untersuchen. Sie erklärte auf der UN-Internetseite am Dienstag, nach der Publikation durch die Wikileaks hätten die USA über die weit verbreitete Folter von Häftlingen durch das irakische Militär gewusst. Dennoch hätten sie noch 2009 und 2010 Tausende Gefangene an die Iraker überstellt. Die Papiere deuten nach Ansicht Pillays auf einen ernsthaften Bruch des internationalen Menschenrechts hin und darauf, dass eine große Zahl von Zivilisten kurzerhand hingerichtet worden sei.
Nach der Veröffentlichung von Berichten über Gräueltaten an irakischen Zivilisten bezeichnete die US-Regierung die Vorfälle als innerirakische Angelegenheit. Wenn Ermittlungen infolge der Wikileaks-Enthüllungen nötig seien, dann müsse zuallererst die irakische Führung untersuchen, "wie sie ihre eigenen Zivilisten behandelt hat", sagte US-Außenamtssprecher Philip Crowley am Montag. Darüber sei mit der Regierung in Bagdad gesprochen worden.