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40. Aktuell von Wissenswertes (27.10.2010):
Gericht bekräftigt GEZ-Gebühr für PCs
Die Frage, ob beziehungsweise wann für einen PC Rundfunkgebühren zu bezahlen sind, wurde nun von einem weiteren Gericht verhandelt: dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Dem gefällten Urteil zufolge, fallen für internetfähige Computer GEZ-Gebühren an, wenn kein anderes Rundfunkgerät angemeldet wurde - auch dann, wenn keine tatsächliche Nutzung als TV-Ersatz erfolgt. ARD und ZDF sehen darin ein eine "wichtige klarstellende
Grundsatzentscheidung".
Tatsächliche Nutzung unerheblich
Wie aus einer Mitteilung des Bundesverwaltungsgerichts vom Mittwoch hervorgeht, hatten zwei Rechtsanwälte und ein Student gegen die Erhebung von Rundfunkgebühren für ihre PCs geklagt. Die Revisionen habe der 6. Senat nun zurückgewiesen. Nach Auffassung der Rundfunkanstalten sind Computer gebührenpflichtig, wenn keine Fernseher oder Radios angemeldet sind, ansonsten greift die Zweitgeräte-Befreiung. Ob die PCs nun für Livestreams des TV- oder Radioprogramms genutzt werden oder nicht, hat demnach keinen Einfluss auf die Gebührenpflicht. "Ebenso wenig ist es erheblich, ob der PC mit dem Internet verbunden ist, wenn er technisch nur überhaupt dazu in der Lage ist", erläutert das Gericht.
Eingriff in die Grundrechte, aber "nicht unverhältnismäßig"
Das Gericht in Leipzig kommentiert auch die Überschneidung mit dem Grundgesetz. Die Gebührenerhebung greife zwar in die Grundrechte der Kläger auf Freiheit der Information und der Berufsausübung ein. Das sei jedoch durch die Finanzierungsfunktion der Rundfunkgebühren für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gerechtfertigt, was sich wiederum verfassungsrechtlich begründet. Zudem sei der Eingriff nicht unverhältnismäßig, sondern von der Typisierungsbefugnis des Gebührengesetzgebers gedeckt.
Eine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes durch den Rundfunkgebührenstaatsvertrag kann das Gericht ebenso wenig bestätigen. Die Instanz räumt in ihrer Erläuterung zwar ein, dass die herkömmlichen GEZ-pflichtigen Geräte einerseits und die PCs andererseits gleich behandelt werden, sieht jedoch die gleiche Grundlage durch die "Möglichkeit zum Empfang von Rundfunksendungen" gegeben. Dass die Empfangsgeräte technisch unterschiedlich sind, seit für die Gebührenerhebung nicht entscheidend.
Zusätzlich erwähnt das Gericht, dass der Gesetzgeber die Entwicklung des Abgabenrechts beobachten müsse: "Die Rundfunkanstalten können an der Gebührenpflichtigkeit von internetfähigen PC daher auf Dauer nur festhalten, wenn diese sich auch tatsächlich durchsetzen lässt", gibt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu bedenken.
ARD und ZDF: Geplante Pauschale transparenter
Das aktuelle Gebührenmodell wird immer wieder kritisiert. Für 2013 ist eine Umwandlung der GEZ-Gebühr in eine Haushalbsabgabe geplant, die jedoch unter anderem Gegenwind aus Thüringen zu spüren bekommt. Um die Reform durchzuwinken, müssten alle 16 Ministerpräsidenten und die jeweiligen Landtage zustimmen.
Den Hinweis des Gerichts, ein Auge auf die Entwicklung zu werfen, greift der Vorsitzende der ARD, Peter Boudgoust, in einer Stellungnahme auf. Der direkte Appell unterstreiche "nachdrücklich die Bedeutung der gerade von den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten getroffenen Entscheidung für eine Reform ab 2013". Dadurch sollen sich derartige Streitigkeiten vermeiden lassen. "Dann geht es nicht mehr um die manchmal schwierig zu klärende Frage, ob, welche und wie viele Geräte zum Empfang bereit gehalten werden, sondern es gilt der einfache Grundsatz, dass jede Wohnung und Betriebsstätte beitragspflichtig wird", kommentiert Markus Schächter, Intendant des ZDF.
39. Aktuell von Computer (27.10.2010):
Mozilla warnt vor Trojaner-Lücke im Firefox
Nutzer des Internet-Browsers Firefox sind aktuell durch eine Sicherheitslücke bedroht, die bereits aktiv ausgenutzt wird. Darauf verweisen die Entwickler von Mozilla in ihrem Sicherheits-Blog. Betroffen sind demnach die Firefox-Version 3.5 und 3.6.
Trojaner befällt Rechner
Mehrere Sicherheitsfirmen seien bereits auf Mozilla zugekommen, um auf die Sicherheitslücke aufmerksam zu machen. So sei es möglich, Internetseiten so zu manipulieren, dass sich ein Trojaner auf Rechnern einnistet, durch die die manipulierte Seite angesteuert wird. Bekanntes Beispiel: der Hack der Internetseite des Friedensnobelpreises. Mozilla warnt davor, dass die Seite inzwischen zwar durch die in den Firefox integrierte Malware-Sicherheitslösung geblockt werde, es könne aber nicht ausgeschlossen werden, dass ähnlich manipulierte Internetseiten existieren.
Ein Update ist nach Angaben der Browser-Spezialisten bereits in Arbeit und soll schnellstmöglich nach Abschluss der bereits angestoßenen Testläufe für alle Firefox-Nutzer zum Download freigegeben bzw. per Auto-Update verteilt werden. Bis die Schwachstelle behoben ist, wird dazu geraten, die JavaScript-Funktion im Firefox zu deaktivieren sowie ein spezielles NoScript-Add-on zu installieren.
38. Aktuell von Wissenswertes (27.10.2010):
Neuer Personalausweis - Ablehnung weiter groß
Kurz vor der Einführung des elektronischen Personalausweises ist nach Ansicht des Branchenverbands Bitkom noch viel Aufklärungsarbeit nötig. Die Bevölkerung müsse noch intensiver über die Technologie und die neuen Möglichkeiten informiert werden, forderte der Verband am Mittwoch. Derzeit würden 47 Prozent der Bevölkerung den neuen Ausweis befürworten, 44 Prozent stehen dem elektronischen Dokument allerdings immer noch skeptisch gegenüber. In der Altersgruppe der 30- bis 49-Jährigen sei die die Zustimmung mit 56 Prozent am höchsten. Im Jahresverlauf sei die Akzeptanz insgesamt nur um einen Prozentpunkt gestiegen.
Neue Möglichkeiten
Der neue Personalausweis startet am 1. November. Auf einem integrierten Chip sind die Daten gespeichert und können elektronisch ausgelesen werden. Damit eignet sich der "ePerso" auch als Identitätsnachweis etwa beim Einkauf im Internet . Mit einer zusätzlich erhältlichen digitalen Signatur können auch online rechtsverbindliche Dokumente verschickt werden. So sollen künftig die Bürger auch ihre Steuererklärung online ohne zusätzlichen Gang zum Amt erledigen können.
In vielen Städten haben die Einwohnermeldeämter in den vergangenen Tagen mit einem Ansturm der Bürger zu kämpfen, die noch kurz vor dem Stichtag einen "alten" neuen Personalausweis beantragen wollen. Sicherheit und Komfort würden durch die Neuerungen bei Geschäften oder Behördengängen im Internet aber deutlich erhöht, sagte Bitkom- Präsidiumsmitglied Dieter Kempf. "Es gilt nun, die Breite der Bevölkerung umfassend über die zusätzliche Sicherheit und die neuen Möglichkeiten des elektronischen Personalausweises zu informieren."
37. Aktuell von Wissenswertes (27.10.2010):
Adobe startet eigenes App-Store-Portal
Die kalifornische Software-Firma Adobe hat eine eigene Vertriebsplattform für mobile Apps gestartet. Das am Dienstag auf einer Entwicklerkonferenz in Los Angeles vorgestellte Portal mit der Bezeichnung InMarket soll die Anwendungen auf mehrere App-Stores bringen. Zunächst ist allerdings nur ein Software-Shop mit dabei, Intel AppUp. In den nächsten Monaten sollen weitere Shops dazukommen.
Entwickler werden an Umsätzen beteiligt
Ebenso wie beim bislang erfolgreichsten App Store von Apple erhalten die Entwickler der Apps 70 Prozent des damit erlösten Umsatzes. Adobe und seine Shop-Partner übernehmen Vermarktung und Abrechnung. Die Entwickler können ihre Apps über das Portal hochladen. Danach wird die Software von Adobe getestet und zu den Partnershops geleitet. Das InMarket-Portal zeigt den Entwicklern dann die jeweils getätigten Umsätze an.
App Stores haben sich zu einem lukrativen Vertriebskanal für Software entwickelt. Nach dem Vorbild des App Stores von Apple haben zahlreiche weitere Anbieter solche Verkaufsplattformen für mobile Anwendungen eingerichtet oder sind dabei, dies zu tun. Nach Medienberichten plant auch der Online-Händler Amazon einen App Store. Apple ist zurzeit dabei, seinen App Store auch in das Betriebssystem Mac OS X zu integrieren.
36. Aktuell von Internet (26.10.2010):
.de-Domains bald mit ß
Nachdem Umlaute wie Ü oder Ä schon vor mehreren Jahren ihren Weg in .de-Domains gefunden haben, folgt nun das Eszett, das gerne auch "scharfes S" genannt wird. Dadurch wird es schon bald möglich sein, Domains wie straße.de oder groß.de zu registrieren und über den Browser aufzurufen.
Zweistufige Einführungsphase
Am 16. November wird die DENIC die bisherige Regelung aufheben, nach der Domains mit einem "ß" nicht erlaubt sind. Folglich ist es ab diesem Tag möglich, genau solche Domains zu registrieren. Allerdings hat die zentrale Registrierungsstelle für .de-Domains ein zweistufiges Registrierungsverfahren angesetzt, das schon am 26. Oktober um 15 Uhr mit der so genannten "Sunrise-Phase" startet. Diese sieht vor, dass Domain-Inhaber mit einem "ss" in der Domain in den folgenden drei Wochen bis zum 16. November die exklusive Chance erhalten, die eigene Adresse auch mit einem ß zu buchen. Wer also bisher beispielsweise die Domain strasse.de inne hatte, kann sich innerhalb der Startphase auch straße.de sichern.
Nach der Sunrise-Phase wird die Registrierung am 16. November um 10 Uhr vormittags für alle geöffnet. Mit diesem Termin endet auch das Sonderrecht für Domain-Inhaber mit dem Namensbestandteil "ss".
Eszett erhält Daseinsberechtigung
Bisher war es so, dass der Browser bei Eingabe einer Domain mit Eszett, genau dieses automatisch in "ss" umwandelte. Der Grund dafür liegt in dem bisher geltenden IDN-Standard, der ausschließlich Zeichen des ASCII-Codes berücksichtigte. Wurden Zeichen eingegeben, die nicht im ASCII-Code enthalten sind, wurden diese in ein ASCII-kompatibles Format überführt. Erst dann konnte sie der Domain Name Server (DNS) verarbeiten. Nun wurde der IDN-Standard durch ein Gremium überarbeitet und beschlossen, dieses nicht rückwärtskompatibel zum bisherigen Standard zu definieren. Will heißen: die automatische Umwandlung durch den Browser findet künftig nicht mehr statt, das "ß" wird als eigenständiges Zeichen eingeführt.
35. Aktuell von Internet (26.10.2010):
HTML5 - Was ist das eigentlich?
HTML5 ist die jüngste Weiterentwicklung der "Hypertext Markup Language" und damit des grundlegenden Formats für Webseiten. Der Standard ist noch nicht verabschiedet. Nach dem Willen des Web-Standardisierungsgremiums W3C soll HTML5 der Nachfolger der gegenwärtig gültigen Standards HTML 4.01 und XHTML 1.1 werden. Die Arbeit an HTML5 begann 2004, seit März hat HTML5 den Status eines Arbeitsentwurfs beim W3C.
Ansätze des "semantischen Web"
Zu den bisher vereinbarten Bestandteilen von HTML5 gehören Ansätze für das "semantische Web", also für ein Konzept, das die Bestandteile einer Webseite mit Informationen über die Bedeutung einzelner Elemente ergänzt. So werden etwa Elemente wie "header", "article" und "footer" eingeführt, die den Kopfbereich, einen Artikel oder den Abschluss einer Webseite bezeichnen. Eingabefelder von Formularen erhalten inhaltliche Kennzeichnungen zum Beispiel für eine E-Mail-Adresse oder eine Telefonnummer.
Mehr Aufmerksamkeit haben aber zwei Elemente erhalten, die auch ohne eine Zusatzsoftware (Plugin) Animationen und Videos integrieren. Das Element "canvas" erzeugt eine Art Leinwandfläche auf der Webseite, auf der grafische Animationen aller Art erzeugt werden können - im Hintergrund kommt dabei die Skriptsprache JavaScript zum Einsatz. Und mit dem Element "video" können Filme viel direkter als bisher auf einer Webseite platziert werden. Bislang wurde dafür aber noch kein einheitlicher Video-Codec festgelegt, wie die Technik für das Entschlüsseln der Bits und Bytes einer Videodatei genannt wird.
## Internet - [W3C-Entwurf für HTML5] (http://dev.w3.org/html5/spec/spec.html)
34. Aktuell von Handy (26.10.2010):
E-Plus gewinnt vor allem Prepaid-Kunden
Die Düsseldorfer E-Plus-Gruppe gewinnt weiter vor allem im Segment der Prepaid-Tarife neue Kunden. Wie aus den am Dienstag vorgestellten Geschäftszahlen für das Ende September abgeschlossene dritte Quartal hervorgeht, konnte über Marken wie Base oder simyo zwischen Juli und September ein Zuwachs von insgesamt 309.000 neuen Kunden generiert werden. Davon entfielen aber nur 77.000 auf neu aktivierte SIM-Karten in Laufzeitverträgen, während sich 232.000 Neukunden für einen Prepaid-Tarif im E-Plus-Netz entschieden.
19,9 Millionen aktive SIM-Karten
Insgesamt kann E-Plus inzwischen auf 19,90 Millionen aktivierte SIM-Karten blicken. Davon werden 13,01 Millionen über einen Prepaid-Tarif genutzt. In den vergangenen zwölf Monaten kamen insgesamt 1,2 Millionen Nutzer hinzu. In Kürze wird E-Plus nach eigenen Angaben die Schwelle von 20 Millionen aktiven SIM-Karten überschreiten.
Umsatztechnisch lief das dritte Quartal erfolgreicher als im Vorjahr. Statt 819 Millionen Euro wurden 850 Millionen Euro umgesetzt. Das entspricht einem Plus von knapp 4 Prozent. Der Umsatz aus Mobilfunkdienstleistungen kletterte von 779 auf 810 Millionen Euro, das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) machte einen Sprung um gut 11 Prozent auf 386 Millionen Euro.
Der durchschnittliche Monatsumsatz pro Kunde liegt unverändert bei 14 Euro pro Monat. Während Vertragskunden im Durchschnitt 26 Euro umsetzen, sind es bei Prepaidkunden nur 7 Euro. Rund ein Viertel des ARPU (28 Prozent) entfällt auf Datennutzung. E-Plus rechnet allerdings in diesem Segment SMS dazu.
Wachstum im Datengeschäft geplant
Für die nahe Zukunft setzt E-Plus auf das Wachstum mit mobilen Datentarifen. "Wir wollen im Datenmarkt überproportional zulegen", sagt E-Plus-Chef Thorsten Dirks. Dabei helfen sollen Übertragungsraten von bis zu 21,6 Megabit pro Sekunde, die über das E-Plus-Netz möglich werden. Erst kürzlich hat E-Plus erste Standorte auf 7,2 Mbit/s aufgerüstet.
33. Aktuell von Computer (26.10.2010):
Wi-Fi Direct - WLAN-Geräte funken miteinander
Die Computerindustrie weitet die Möglichkeiten des beliebten WLAN aus: Mit dem neuen Standard "Wi-Fi Direct" können sich Geräte wie Drucker oder Computer ohne Umwege miteinander verbinden. Bislang war dafür ein extra Funknetzwerk notwendig. Alte Geräte bleiben voll einsatzbereit und sollen ebenfalls über "Wi-Fi Direct" ansprechbar sein.
Neuer Standard dürfte schnell kommen
Die Wi-Fi Alliance stellte am Montag erste Produkte mit der neuen Technik vor. Hinter der Vereinigung stehen nahezu alle bekannten Namen der Tech-Welt von Intel über Apple und Microsoft bis hin zu Texas Instruments. Eine schnelle Verbreitung von "Wi-Fi Direct" scheint damit sicher.
Konkurrenz für Bluetooth
Die neue Technik war bereits vor einem Jahr angekündigt worden, seitdem herrschte Funkstille. Sollte sie sich wie erwartet durchsetzen, würde sie zu einer ernsthaften Konkurrenz für Bluetooth. Über Bluetooth schickt heute etwa eine entsprechend ausgerüstete Digitalkamera ihre Bilder an den Drucker. Das soll künftig "Wi-Fi Direct" übernehmen.
32. Aktuell von Computer (26.10.2010):
Adobe setzt weiter auf Flash - aber auch auf HTML5
Nach einem bitteren Streit mit Apple geht die kalifornische Software-Firma Adobe mit neuen Produkten und Bündnispartnern in die Offensive. Auf einer Entwicklerkonferenz in Los Angeles stellte Technikvorstand Kevin Lynch am Montag mehrere Lösungen vor, um Multimedia-Inhalte einheitlich auf unterschiedliche Bildschirme vom Handy bis zum Fernseher zu bringen. Dazu gehört auch eine "Digital Publishing Suite", mit der unter anderem Magazinausgaben für das iPad und andere Tablet-Computer gestaltet werden können.
Apple sperrt Flash weiter aus
In dem Streit mit Apple geht es um die Adobe-Technik Flash, die auf zahllosen Webseiten für Animationen und Videos verwendet wird. Apple hat Flash auf seinen mobilen Geräten wie iPhone und iPad jedoch ausgesperrt. Zur Begründung erklärte Apple-Chef Steve Jobs, dass Flash mit dem kommenden Web-Standard HTML5 verzichtbar werde.
Die Zukunft liege in der Kombination beider Plattformen, sagte Adobe-Technikchef Lynch in einem Pressegespräch. "HTML5 ist ein großartiges Format, das wir voll unterstützen." Allerdings sei es nicht für alle Zwecke geeignet, und da komme - wie zum Beispiel bei 3D - die Flash-Plattform ins Spiel.
Unterstützung erhielt Adobe auf seiner Großveranstaltung in Los Angeles von den Smartphone-Herstellern Motorola und Research in Motion (RIM). Motorola-Managerin Christy Wyatt sagte in einem Seitenhieb auf den Konkurrenten Apple, wenn jemand kein Flash auf einem mobilen Gerät unterstütze, sei das gleichbedeutend mit einer fehlenden Unterstützung für das Internet. Einer der beiden Vorstandsvorsitzenden von RIM, Mike Lazaridis, stellte das Blackberry PlayBook vor, den ersten Tablet-Computer des auf Unternehmenskunden ausgerichteten Handy-Herstellers. An die Teilnehmer der Entwicklerkonferenz warb er dafür, Apps für dieses Gerät zu programmieren.
Viele Webvideos setzen auf Flash
Flash werde weltweit von mehr als einer Milliarde Menschen genutzt, sagte Lynch. Der weitaus größte Teil von Videos im Web werde im Flash-Format übertragen - das gesamte Datenvolumen dieser Videos erreiche 120 Petabyte, also 1.000 mal 1.000 Gigabyte. Mit seiner auf Flash aufbauenden Air-Technik will Adobe jetzt auch auf Fernsehgeräte vordringen. Die Entwicklungswerkzeuge für "Air on TV" seien in der soeben bereitgestellten Version 2.5 enthalten, sagte Lynch. Ein erstes TV-Gerät von Samsung mit Air-Anwendungen soll es Anfang nächsten Jahres geben.
Außerdem stellte Adobe neue Möglichkeiten für dreidimensionale Inhalte mit Flash vor, die auch verstärkt für Spiele genutzt werden sollen. Spiele auf Flash-Basis können künftig nicht nur mit der Maus oder mit dem Finger auf dem Touchscreen, sondern auch mit einem Game- Controller gesteuert werden.
An der Konferenz "Adobe Max" nehmen nach Angaben des Veranstalters bis Mittwoch rund 4400 Entwickler und Software-Experten teil. Schwerpunkte der Vorträge und Workshops sind Web-Techniken, die Entwicklung von Apps für mobile Geräte und digitale Publikationen für Tablet-Computer.
31. Aktuell von Computer (25.10.2010):
Geleakt: Windows 7 Service Pack RC1 im Internet aufgetaucht
Wie das russische Internet-Portal wzor.net berichtet, ist der erste Release Candidate des Service Packs 1 für Windows 7 und Windows Server 2008 geleakt. Offenbar hat einer der ausgewählten Tester der beiden Aktualisierungspakete die Installationsdateien ins Internet gestellt. Die finale Veröffentlichung des Service Pack 1 für Windows 7 plante Microsoft erst für 2011.
Lediglich drei Tage dauerte es, bis scheinbar ein Tester der ersten Service Packs für Windows 7 und Windows Server 2008 die ihm anvertrauten Release Candidate – Versionen im Internet veröffentlichte. Laut der russischen Internetseite "Wzor.net" wurde die neuste Vorabversion des Servicepacks für das Microsoft Betriebssystem im Internet hochgeladen und steht nun für jedermann zum Download bereit. Mittlerweile ist sowohl die Installationsdatei für die 32-Bit-Fassung als auch die für die 64-Bit-Version des Betriebssystems im Netz zu finden.
Die genaue Bezeichnung der Installationspakete lautet 7601.17105.100929-1730, was zu der Annahme führt, dass die Entwickler bei Microsoft bereits am 29. September 2010 mit dem ersten Release Candidate Build abgeschlossen hatten. Die beiden Leaks liegen in der sogenannten "Wave 0" Fassung vor, wodurch die Aktualisierungspakete die Sprachen Englisch, Deutsch, Französisch, Japanisch und Spanisch unterstützen.
Bereits vor der ungewollten Veröffentlichung des RC 1 stellte Microsoft eine erste Beta der Update-Sammlungen zum Download bereit. Die finale Version des ersten Service Packs will man allerdings erst in der ersten Hälfte des Jahres 2011 fertiggestellt haben.