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200. Aktuell von Wissenswertes (24.11.2010):
Bonner Physiker stellen neue Lichtquelle her
Bonner Physikern ist es gelungen, eine völlig neue Lichtquelle herzustellen: ein Bose-Einstein-Kondensat aus Photonen. Die Methode eigne sich möglicherweise zur Konstruktion neuartiger laserähnlicher Lichtquellen, die im Röntgenbereich leuchten, teilte die Universität Bonn mit. Weil ihre Licht kurzwelliger ist als herkömmliche Laser könnte ihr Einsatz auch zum Bau leistungsfähigerer Computerchips führen. Über ihre Forschungen berichten die Physiker in der neuesten Ausgabe der Wissenschaftszeitschrift "Nature".
Neue physikalische Grundsätze?
Ein Bose-Einstein-Kondensat kann etwa mit Rubidium-Atomen hergestellt werden. Wenn man diese Atome sehr stark abkühlt und genügend von ihnen auf kleinem Raum konzentriert, werden sie ununterscheidbar. Sie verhalten sich dann wie ein einziges riesiges Superteilchen. Physiker sprechen dann vom Bose-Einstein-Kondensat.
Dies galt bisher mit Photonen als nicht machbar. Denn wenn Photonen abgekühlt werden, verschwinden sie. Licht zu kühlen und gleichzeitig zu konzentrieren schien also unmöglich. Die Bonner Physiker Jan Klärs, Julian Schmitt, Frank Vewinger und Prof. Martin Weitz haben es dem Bericht zufolge jetzt doch möglich gemacht.
Laser für kurzwelliges Licht vor dem Durchbruch?
Gegenüber herkömmlichen Lasern hat die neue Lichtquelle einen entscheidenden Vorteil: "Wir können heute keine Laser herstellen, die sehr kurzwelliges Licht erzeugen - also etwa UV- oder Röntgenlicht", erklärt Klärs. "Mit dem photonischen Bose-Einstein-Kondensat sollte das dagegen gehen." Heute nutzen Chip-Designer Laserlicht, um logische Schaltkreise in ihre Halbleitermaterialien zu gravieren. Wie fein diese Strukturen sein können, wird unter anderem von der Lichtwellenlänge begrenzt. Langwellige Laser eigenen sich für Feinarbeiten weniger gut als kurzwellige. Das sei, als wolle man einen Brief mit einem Malerpinsel unterschreiben, so die Physiker.
Röntgenstrahlung dagegen ist viel kurzwelliger als sichtbares Licht. Mit Röntgenlasern ließen sich daher auf derselben Siliziumfläche erheblich komplexere Schaltkreise unterbringen. Das wiederum würde neue Generationen von Hochleistungschips ermöglichen. Auch bei anderen Anwendungen wie der Spektroskopie oder Photovoltaik könnte nach Ansicht der Experten das Verfahren nützlich sein.
199. Aktuell von Internet (24.11.2010):
Skype: 25 Millionen Nutzer gleichzeitig online
Der VoIP-Anbieter Skype feiert einen neuen Meilenstein. Am Anfang der Woche waren 25 Million Skype-Nutzer gleichzeitig in dem System online. Die Software sei nach Angaben des Unternehmens im Skype Blog darauf ausgerichtet, eine solch große Anzahl Nutzeranfragen parallel abzuwickeln.
2009: 113 Milliarden Skype-zu-Skype-Minuten
Sowohl Breitband-Audiogespräche als auch Gruppen-Videotelefonate würden rund um den Globus flüssig ablaufen. Die Software komme auch mit komplexer Netzwerk-Topografie, mit Firewalls sowie verschiedensten Endgeräten zurecht. Im vergangenen Jahr brachten es die Skype-Nutzer auf 113 Milliarden Skype-zu-Skype-Minuten. Im ersten Halbjahr dieses Jahres machten Videogespräche bereits geschätzte 40 Prozent der über den VoIP-Anbieter geführten Skype-zu-Skype-Minuten aus. Skype hat längst auch Einzug auf Smartphones gehalten. Mittlerweile beschäftigt das Unternehmen knapp 800 Mitarbeiter.
Mitte September dieses Jahres hatte der Anbieter Skype 5.0 veröffentlicht. Die neue Software-Version integriert die Facebook-Nachrichtenleiste und auch das Telefonbuch lässt sich komplett in Skype einbinden. Zugleich wurde die Benutzeroberfläche überarbeitet.
Skype lässt sich auch auf Smartphones nutzen. Screenshot: onlinekosten.de
Gruppenvideo-Feature als Demoversion
Die neue Gruppenvideo-Funktion steht als Demoversion 28 Tage kostenlos zur Verfügung. Aktuell gewährt der VoIP-Anbieter zudem einen Preisnachlass von 15 Prozent bei dem Abschluss eines zwölfmonatigen Skype-Abonnements für unbegrenzte Anrufe in Festnetze weltweit.
198. Aktuell von Wissenswertes (24.11.2010):
"New York Times" - Wer viel liest, soll zahlen
Die "New York Times" will nach Angaben von Vorstandschefin Janet Robinson ein Bezahlmodell für ihre Online-Leser einführen. Danach soll eine bestimmte Anzahl von Artikeln frei zugänglich sein. Nur wer mehr lesen wolle, wird von dem Verlag zum Zahlen aufgefordert, erläuterte Robinson im Gespräch mit der Wochenzeitung "Die Zeit", die am Donnerstag erscheint.
"New York Times" - Wer viel liest, soll zahlen
Das renommierte Blatt hatte sich bislang stets dagegen gewehrt, eine Bezahlschranke für Online-Artikel einzuführen. Derzeit ist das "NYT"-Angebot im Internet noch kostenlos verfügbar. Die Zahl der Online-Leser liege bei rund 43 Millionen pro Monat.
Die "New York Times" ist die drittgrößte Tageszeitung der USA. Sie erziele bereits 26 Prozent ihrer Umsätze in den Bereichen Internet und Mobilfunk, jährlich wachse dieser Anteil um zwei bis drei Prozentpunkte. "Da nun Geräte wie das iPad populär werden, sehe ich noch mehr Chancen", sagte die Verlagsmanagerin. "Werbetreibende nehmen das neue Umfeld an." Das Blatt steht Nutzern von Apples iPhone und iPod Touch seit 2008 zur Verfügung und kann seit 2010 auch auf dem iPad gelesen werden.
Print-Auflage geht immer stärker zurück
Ähnlich wie deutsche Zeitungen haben amerikanische Printmedien in den vergangenen Jahren einen kontinuierlichen Verlust ihrer Abonnenten hinnehmen müssen. So sank die Auflage der 1851 gegründeten "New York Times" inzwischen auf knapp 877.000 an Wochentagen. In den 1980er Jahren waren noch über eine Million Kopien pro Tag verkauft worden. Die Einbußen zwangen den Verlag zu drastischen Sparmaßnahmen und Entlassungen.
Die auflagenstärkste Tageszeitung der USA ist das "Wall Street Journal" mit etwas mehr als zwei Millionen Kopien am Tag, gefolgt von der "USA Today" mit 1,8 Millionen. Nummer vier und fünf auf der Liste der meistgelesenen US-Blätter sind die "Los Angeles Times" und die "Washington Post".
197. Aktuell von Internet/Wissenswertes (24.11.2010):
"WSJ": "Pulp Fiction" & "Kill Bill" bald auf YouTube?
Google will laut Medienberichten Filme des Hollywood-Studios Miramax wie "Pulp Fiction", "Kill Bill" oder "Shakespeare In Love" ins Internet bringen. Der Suchmaschinen-Konzern stehe in Verhandlungen um Online-Rechte für die insgesamt 700 Titel umfassende Miramax-Filmbibliothek, berichtet unter anderem das "Wall Street Journal" am Mittwoch. Es sei noch offen, um wie viele Filme es am Ende gehen werde.
"WSJ": "Pulp Fiction" & "Kill Bill" bald auf YouTube?
Google könnte mit den Miramax-Streifen unter anderem das Angebot der Video-Website YouTube erweitern, auf der Filme neuerdings auch vermietet werden. Schon länger steht Google daher mit führenden Hollywood-Studios in Verhandlungen, um YouTube gegenüber Konkurrenten wie Hulu oder Netflix mit exklusiven Inhalten attraktiver zu machen. Noch dringender ist allerdings die Plattform Google TV auf hochwertiges Material angewiesen.
Google TV soll traditionelles Fernsehen und Internet-Video miteinander verschmelzen. Bislang verfestigt der Dienst aber eher die Front seiner Kritiker. So sperrten große US-Fernsehsender das Angebot bereits kurz nach dem Start aus, da sie um ihre Werbeeinnahmen fürchten. Auch die ersten Geräte für Google-TV ernteten überwiegend vernichtende Kritiken in der US-Fachpresse, weil sie zu kompliziert zu bedienen seien.
Miramax steht vor einem Neuanfang
Der Zeitpunkt für Verhandlungen zwischen Google und Miramax scheint derweil günstig, denn das Studio steht gerade vor einem Neuanfang. Dessen Gründer, die Brüder Bob und Harvey Weinstein, hatten Miramax mit zahlreichen erfolgreichen Independent-Produktion bekannt gemacht. 1993 verkauften sie das Unternehmen an den Disney-Konzern, führten es aber bis zu ihrem Ausscheiden 2005 weiter. Zum Schluss fühlten sie sich aber von den Disney-Oberen in ihren kreativen Freiheiten eingeschränkt.
In diesem Jahr beschloss Disney, schließlich, das zuvor bereits eingedampfte Studio für 660 Millionen Dollar an Investoren zu verkaufen. Der Deal soll in den nächsten Wochen über die Bühne gehen. Google stehe daher in Verhandlungen mit dem künftigen Eigentümer Filmyard Holdings.
196. Aktuell von Wissenswertes (24.11.2010):
Facebook steckt sein Revier ab: "Face" wird Marke
Das Online-Netzwerk Facebook hat das englische Wort "Face" (Gesicht) in den USA als Marke schützen lassen. Das US-Patentamt stellte am Dienstag (Ortszeit) dem kalifornischen Unternehmen eine vorläufige Bescheinigung ("Notice of Allowance") aus, dass der Antrag auf Markenschutz erteilt wird. Der Antrag von Facebook auf die Nutzung des Wortes "Face" wurde für Telekommunikationsdienstleitungen, Chat-Räume und andere computergestützte Mitteilungsformen bewilligt.
Markenschutz von Alltagsbegriffen umstritten
Der Markenschutz von Alltagsbegriffen ist auch in den USA umstritten. So wurde bereits der Markenschutz von Microsoft für das Wort "Windows" wiederholt in Zweifel gezogen. Dennoch erteilt das "U.S. Patent And Trademark Office" immer wieder entsprechende Markenschutz-Bescheide. Unklar ist, ob Apple von der Entscheidung des Patentamtes betroffen ist. Der iPhone-Hersteller hatte kürzlich einen Mobil-Chatdienst mit dem Namen "FaceTime" eingeführt.
Facebook war in der Vergangenheit auch immer wieder gegen Unternehmen vorgegangen, die das Wort "Book" (Buch) auf ihren Websites nutzen. So hatte Facebook im August das Lehrer-Netzwerk Teachbook.com verklagt.
Humorlos auf "Lamebook"
Mit dem Hinweis auf den Markenschutz unterband das Unternehmen von Mark Zuckerberg auch die Facebook-Parodie "Lamebook" (lame = lahm). Der Betreiber der Website lamebook.com wurde wegen der Verletzung des Markenrechts verklagt. Außerdem sperrte Facebook in seinem eigenen Netzwerk die Verwendung des Begriffs "Lamebook" durch die Anwender.
Facebook-Technikchef Bret Taylor entschuldigte sich für diesen Eingriff später auf der Fachseite "Techcrunch", die über die Zensur des Begriffes berichtet hatte: "Wir haben einen Fehler gemacht. Bei dem Vorgehen gegen eine normale Markenverletzung, bei der es um einige Links ging, die auf Facebook gepostet wurden, haben wir alle Erwähnungen des Begriffs 'Lamebook' gesperrt. Wir fördern die Meinungsfreiheit auf Facebook. Wir entschuldigen uns für den Fehler und arbeiten daran, dass das Verfahren, das zu dem Vorfall führte, optimiert wird."
195. Aktuell von Mobilfunk (24.11.2010):
Dorfrat verhängt Handy-Verbot für Frauen
Aus Angst vor Liebesaffären zwischen Partnern verschiedener Kasten hat ein Dorfrat im nordindischen Bundesstaat Uttar Pradesh unverheirateten Frauen ein Handy-Verbot erteilt. Der Rat im Distrikt Muzaffarnagar habe die Entscheidung getroffen, nachdem im vergangenen Jahr 23 Paare durchgebrannt seien und gegen den Willen ihrer Familien geheiratet hätten, berichtete die Zeitung "The Telegraph" am Mittwoch.
Junge Männer dürfen Handys weiter nutzen
Man sei davon überzeugt, dass die jungen Leute ihre Flucht per Mobiltelefon geplant hätten, erklärte ein Sprecher des Rates, der 300 Gemeinden vorsteht. "Eltern müssen sicherstellen, dass ihre unverheirateten Töchter keine Handys benutzen", so der Sprecher weiter. Junge Männer dürften weiter telefonieren, allerdings nur unter Aufsicht der Eltern.
Das Kastensystem wurde mit Verabschiedung der indischen Verfassung im Jahr 1950 offiziell abgeschafft. Vor allem auf dem Land sind die jahrhundertealten Praktiken jedoch noch immer weit verbreitet, die unter anderem Liebesbeziehungen über Kastengrenzen hinweg verbieten.
Dorfräte dürfen sich nach indischem Recht nicht in private Angelegenheiten einmischen. Das Handy-Verbot ist daher nicht bindend. Allerdings verfügen die traditionellen Gremien in den Gemeinden über erheblichen Einfluss, so dass Entscheidungen meist befolgt werden.
194. Aktuell von Wissenswertes (24.11.2010):
Frankreich will "Google-Steuer" durchsetzen
Mit einer "Google-Steuer" will Frankreich von den Umsätzen in der Internet-Welt profitieren. Unternehmen mit Sitz in Frankreich sollen ab 2011 auf ihre Online-Werbeausgaben eine Sonderabgabe zahlen. Der Steuersatz beträgt ein Prozent und werde auf den Nettobetrag fällig, heißt es in einem am Dienstag vom französischen Senat beschlossenen Gesetzestext. Die Abgabe wird "Google-Steuer" genannt, weil sie ursprünglich direkt den Suchmaschinen-Riesen und seine Wettbewerber treffen sollte. Google ist die Nummer eins im Geschäft mit Internet-Werbung.
Millioneneinnahmen für den Staat
Die neue Steuer soll zwischen 10 und 20 Millionen Euro im Jahr bringen. Hintergrund der Initiative sei die Unausgewogenheit des derzeitigen Systems: Die Werbung im Internet sei die einzige, die nicht besteuert werde, heißt es in dem Begleittext zum Gesetzesvorschlag. Allein die Abgaben auf Fernsehwerbung belaufen sich zum Vergleich auf rund 70 Millionen Euro.
Alternativen zur Besteuerung der Werbetreibenden wurden ausgeschlossen. Werbeplattformen wie Google hätten ihren Sitz außerhalb Frankreichs und könnten deswegen nicht belangt werden, argumentierte der zuständige Senator Philippe Marini.
Frankreichs Präsident Nicolas Sarkozy hatte bereits Anfang des Jahres eine Sonderabgabe für Google sowie für dessen Konkurrenten gefordert. "Diese Unternehmen werden dort besteuert, wo sie ihren Sitz haben, dabei schöpfen sie einen Teil unseres Werbemarktes ab", sagte er. Sarkozy plädierte zudem dafür, die Wettbewerbshüter einzuschalten, um die dominante Stellung des US-Konzerns Google auf dem Online-Werbemarkt zu überprüfen. Die EU-Kommission lehnte dies aber zunächst ab.
193. Aktuell von Computer (23.11.2010):
Ur-Apple-Computer für 155.000 Euro versteigert
Keine schlechte Geldanlage: Einer der ersten Apple-Computer ist am Dienstag für mehr als 133.000 Pfund (gut 155.000 Euro) versteigert worden. Der Originalpreis des Sets hatte 1976 bei 741,66 Dollar gelegen.
Eigentlich nur ein Bausatz
Angaben über den Käufer machte das Auktionshaus Christie's in London nicht. Streng genommen ist der versteigerte Apple-1 nur ein Bausatz, der vor allem aus der Hauptplatine besteht. Tastatur, Monitor oder ein Gehäuse gehörten damals nicht zum Lieferumfang. Der Bausatz trägt die Nummer 82. Es sei aber unbekannt, wie viele der Apple-1-Rechner insgesamt verkauft wurden.
Der Apple-1 war der erste Apple-Rechner - und der erste Ein-Platinen-Rechner, der verkauft wurde. Für die Hauptplatine berechnete die Firma von Steve Jobs und Steve Wozniak damals 666,66 Dollar. Die restlichen 75 Dollar wurden für den Anschluss eines Kassetten- Rekorders zur Datenspeicherung fällig.
Apple verkaufte den Apple-1 von Juli 1976 bis Oktober 1977. Bereits Im Frühjahr 1977 hatte die Firma die PC-Revolution mit dem Apple II eingeläutet, der eine Tastatur, einen Lautsprecher und ein Gehäuse aus Plastik hatte.
192. Aktuell von Mobilfunk (23.11.2010):
"Sky Sport App" für iPad mit neuen HD-Sendern
Ursprünglich bereits für Ende Oktober angekündigt, hat Sky seine Sport App für das iPad nun mit einmonatiger Verspätung um zwei Programme in High-Definition erweitert. Ab sofort können Sky-Abonnenten damit die Sender Sky Sport HD 1 und Sky Sport HD 2 auf Apples Tablet-PC in hochauflösender Qualität über WLAN empfangen.
Fußball satt auf dem iPad
Zum neuen Angebot gehören unter anderem die Sky Bundesliga-Konferenz in HD auf Sky Sport HD 1 sowie ein ausgewähltes HD-Einzelspiel am Samstagnachmittag auf Sky Sport HD 2. In HD übertragen werden dabei aber nicht nur Begegnungen aus der Fußball Bundesliga oder zweiten Liga, sondern ebenfalls Spiele der UEFA Champions League und des DFB-Pokals. Weitere ausgewählte Partien der UEFA Europa League und internationale Fußball-Highlights lassen für Freunde des runden Leders kaum Wünsche offen.
Bereits seit der Veröffentlichung im Juni über die Sport App verfügbar sind zudem die Programme Sky Sport 1, Sky Sport 2, Sky Fußball Bundesliga und Sky Sport Austria. Für Fans anderer Sportarten bietet Sky darüber hinaus etwa internationale Golf- und Tennis-Events oder Spiele der Deutschen Eishockey Liga.
HD kostenlos bis Jahresende
Die sonstigen Funktionen der Sky Sport App umfassen aktuelle Sportnachrichten, Videoclips sowie ein Datencenter mit Ergebnissen, Tabellen, Vereinsprofilen und wichtigen
Hintergrundinformationen des nationalen sowie internationalen Sports.
Bis Ende des Jahres sind sämtliche Programme der Sky Sport App für Sky-Kunden auch in HD kostenfrei empfangbar. Danach stehen HD-Inhalte nur noch Abonnenten von Sky Sport oder Sky Fußball Bundesliga mit HD-Paket zur Verfügung. Ohne Sky-Vertrag erlaubt die App lediglich den Zugriff auf Sportnachrichten und das integrierte Datencenter. Der Download ist über Apples iTunes App Store abrufbar.
191. Aktuell von Wissenswertes (23.11.2010):
Microsoft: "Inkasso-Henry" jagt Softwarepiraten
Der US-Softwareriese Microsoft wird nicht müde vor den Gefahren gefälschter Software zu warnen. Laut einer vom Marktforschungsinstitut TNS im Auftrag von Microsoft weltweit durchgeführten Studie zum Thema Software und Befragung von 38.000 Männern und Frauen glauben 70 Prozent der Befragten, dass Originalsoftware sicherer und stabiler ist. Außerdem lasse sie sich einfacher aktualisieren. In Deutschland gaben dies sogar 85 Prozent der Befragten an. Als Gefahren wurden Daten- und Identitätsdiebstahl genannt. Statt wie üblich mit dem erhobenen Zeigefinger zu drohen, geht Microsoft anlässlich des in diesem Jahr am 17. November veranstalteten alljährlichen Consumer Action Day einen anderen Weg – und veranstaltet einen Wettbewerb.
Original-Software für die 200 kreativsten Ausreden
Für die auf der eigenen Facebook-Seite unter www.facebook.com/MicrosoftDE gestartete Aktion "Nur das Original zählt" holte sich Microsoft Deutschland die Hamburger Kiez-Legende "Inkasso-Henry" mit an Bord. In einem YouTube-Video spricht sich Henry gegen Softwarepiraterie aus und fordert Softwarenutzer auf ihm die ausgefallensten, besten oder dümmsten Ausreden für die Nutzung illegaler Software zu schicken. Die Facebook-Community bewertet die Antworten im Anschluss. Es müsse sich nicht um echte Ausreden handeln. Die 200 kreativsten, auf der Facebook-Gewinnspielseite geposteten Antworten werden jeweils mit einem Softwarepaket Windows 7 Home Premium belohnt. Teilnahmeberechtigt ist jeder ab dem vollendeten 18. Lebensjahr, Einsendeschluss ist der 25. November.
Microsoft: Verbraucheraufklärung wichtige Säule des Kampfs gegen Softwarepiraterie
Microsoft setzt nach eigenen Angaben beim Kampf gegen Softwarepiraterie auf Aufklärung der Verbraucher, Weiterentwicklung von Technologien gegen Piraterie sowie Unterstützung der Strafverfolgung. Das Fälschen von Software soll durch neue Technologien erschwert werden. Hochwertige Softwarefälschungen machen Verbrauchern die Unterscheidung zwischen gefälschter und echter Software immer schwieriger. Microsoft empfiehlt Verbrauchern im Internet gekaufte Software oder bereits auf einem Computer vorinstallierte Programme über die Windows Gültigkeitsprüfung online zu prüfen.