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240. Aktuell von CeBIT (02.12.2010):

Freier CeBIT-Eintritt mit neuem Personalausweis

Freier CeBIT-Eintritt mit dem neuen Personalausweis: Wer die Funktion zur Online-Nutzung des Ausweises freigeschaltet hat, kann Anfang März 2011 direkt an der Kasse ein kostenloses Ticket bekommen, wie die Messe-Veranstalter am Mittwoch in Hannover mitteilten. Die technische Umsetzung wird unterstützt von einer Arbeitsgruppe des IT-Gipfels der Bundesregierung, in der auch IT-Unternehmen wie SAP und die Software AG mitwirken.

Neuer Perso öffnet CeBIT-Türen

"Das Projekt ist ein kleines, aber fassbares Ergebnis des IT-Gipfels, das gleichzeitig eine der vielseitigen Einsatzmöglichkeiten des neuen Personalausweises zeigt", erklärte der Vorstandsvorsitzender der Software AG, Karl-Heinz Streibich. Messevorstand Ernst Raue äußerte die Hoffnung, "dass wir damit die Akzeptanz des neuen Personalausweises und seiner vielfältigen Anwendungen weiter erhöhen können". Diese hat vermutlich gelitten unter den Startschwierigkeiten der Software für die Ausweis-Nutzung im Internet. Der Darmstädter Student Jan Schejbal, Mitglied der Piratenpartei, wies auf Fehler in der Update-Funktion der Software hin. Dadurch war es möglich, unter bestimmten Umständen bösartige Dateien auf die Festplatte eines PCs mit der AusweisApp abzulegen. Die beteiligten Firmen entwickelten danach eine neue Version, die zurzeit noch vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) getestet wird.

239. Aktuell von Wissenswertes/Internet (01.12.2010):

Google Earth 6 integriert Street View und 3D-Bäume

Der US-Internetkonzern Google hat mit Google Earth 6 die neueste Version seines interaktiven digitalen Atlas veröffentlicht. Wichtigste Neuerungen sind laut der Ankündigung im offiziellen Google Blog die komplette Integration des in Deutschland umstrittenen Street View sowie die Anzeige von 3D-Bäumen.

Street View komplett eingebunden

Google Earth 6 soll den Nutzern noch mehr Realismus bieten. Der bereits seit 2008 in Ansätzen integrierte Street View Dienst ist nun komplett und stufenlos eingebunden. Die von Street View bekannte 'Pegman"-Figur ist im rechten Navigationsmenü zu finden und lässt sich einfach auf die Karte ziehen. Blau hinterlegt sind Straßen, zu denen es bereits Street View Ansichten gibt. Nach Platzierung des 'Pegman' auf den gewünschten Ort, zoomt Google Earth auf Straßenniveau hinab. Mit der Maus oder der Navigationskontrolle lässt sich die Umgebung erkunden. Soll ein weiter entfernter Ort 'besichtigt' werden, reicht eine Betätigung der Schaltfläche Bodenansicht beenden und Google Earth zoomt aus der Street View Ansicht heraus.

3D-Bäume begrünen Google Earth 6

Die neue Version von Google Earth kommt zudem erheblich grüner daher, denn erstmals sind auch Bäume als detaillierte 3D-Modelle zu finden. Dutzende verschiedener Baumsorten, vom japanischen Ahorn bis zur Kakaopflanze bevölkern ausgewählte Städte wie Athen, Berlin, Chicago, New York, San Francisco und Tokyo. Laut Google sind bereits 80 Millionen Bäume in Google Earth 6 'gepflanzt' worden. Mit verschiedenen Organisationen in Afrika, Brasilien und Mexico arbeitet Google zusammen, um die bedrohten Wälder der Erde in Google Earth zu modellieren. Um die Neuerungen anzeigen zu können, muss der "3D Gebäude-Layer" in der linken Menüleiste aktiviert sein. Ein Ausgangspunkt zur Erkundung der 3D-Baumbepflanzung kann zum Beispiel der "Palace of Fine Arts San Francisco" sein. Nach dem Zoomen können Nutzer virtuell zwischen den Bäumen wandern.



Einfacheres Browsen durch historische Satellitenaufnahmen

Ebenfalls neu in der aktuellen Earth-Version ist das nun noch einfachere Browsen durch historische Satellitenaufnahmen und Fotos, das in Google Earth 5 eingeführt worden war. Historische Aufnahmen sind nun leichter erkennbar: In der Statuszeile am unteren Bildschirmrand wird jeweils das Datum des ältesten Bildes angegeben, dass für den aktuellen Standort verfügbar ist. Ein Mausklick auf das Datum reicht aus um den Anwender zurück in die Vergangenheit zu entführen und Bilder aus vergangenen Jahrzehnten anzuzeigen.

Google Earth 6 liegt wie die Vorgänger als Beta-Version vor und lässt sich nicht per Update-Funktion aktualisieren. Der Download von Google Earth 6 ist unter http://earth.google.com möglich.

238. Aktuell von Wissenswertes/Internet (01.12.2010):

Hacker aus NRW stehlen neue Songs von Popstars

Schreck für die Pop-Branche: Mit relativ simplen Internet-Programmen sollen zwei junge Hacker aus Deutschland neue Hits von Popstars wie Justin Timberlake und Lady Gaga aufgespürt, heruntergeladen und im Netz verkauft haben. Geschnappt wurden sie mit Hilfe von Fans.

Schwarzkopien und Erpressung mit Sexfoto

Zwei junge Hacker aus Nordrhein-Westfalen sollen übers Internet brandneue Musiktitel internationaler Popgrößen geklaut und als Raubkopien verkauft haben. Zu den Opfern gehörten Justin Timberlake, Lady Gaga, Kesha und Kelly Clarkson, bestätigte der Duisburger Oberstaatsanwalt Rolf Haferkamp am Mittwoch nach einen Bericht der "Neuen Ruhr/Neuen Rhein Zeitung". Musiker hätten unter dem Druck, der durch die Raubkopien entstanden sei, eilig ihre neuen Alben auf den Markt gebracht und seien früher auf Tournee gegangen, sagte er. In einem Fall hätten die Männer ein Opfer mit einem Sexfoto erpresst. Dabei sei es aber nicht um Geld gegangen. Die Hacker hätten weitgehend gestanden.

"Im Wesentlichen geht es um illegale Raubkopie-Veröffentlichungen und Ausspionieren von Daten über Trojaner", sagte der Behördensprecher. Beschuldigt werden ein 17-jähriger Discjockey aus Duisburg und ein 23-jähriger Mann aus Wesel. Sie wohnen nach Angaben der Staatsanwaltschaft noch bei ihren Eltern. Bis auf das Sexfoto hätten sie ausschließlich Musik heruntergeladen. "Das waren in großer Zahl unveröffentlichte Musikstücke", sagte Haferkamp.
Für ihre Aktion benutzten die beiden jungen Männer Trojaner, also getarnte Software-Programme, die unerkannt auf den Computern der Opfer aktiv sind. "Die Masche als solche ist nichts besonderes. Es erfordert nur ein gewisses Know-how und Beharrlichkeit, um zum kriminellen Erfolg zu kommen", sagte Haferkamp. Das Sexfoto sei wohl eher ein Zufallsfund gewesen, den der junge DJ für seine Zwecke zu nutzen versucht habe.

Songs zum Verkauf angeboten

Das darauf abgebildete Opfer sollte ein "shoutout" auf einen Tonträger aufsprechen, eine Art Empfehlung für den Discjockey aus berufenem Promi-Mund, wie Haferkamp sagte. Auf seiner Internet-Seite platzierte der DJ ein anzügliches Foto der Sängerin Kesha mit dem Kommentar, die Veröffentlichung sei die Rache dafür, dass die Sängerin ihm kein "shoutout" haben geben wollen. Die von Fans heiß erwarteten Songs boten die Hacker nach Erkenntnissen der Ermittler auf einer Plattform zum Verkauf an. "Selbst wenn sie im fünfstelligen Bereich verdient haben, ist das vom Schaden her eine echte Nummer", sagte der Oberstaatsanwalt. Unter der Ladentheke werde eben nicht so viel erzielt, wie beim offiziellen Verkauf. Deshalb liege der Schaden, der den Musikern entstanden sei, weit über dem Gewinn der Hacker.

Kelly Clarkson Fanclub lässt Hacker auffliegen

Aber offensichtlich wollten einige Fans die brandneuen Songs nicht aus dunklen Quellen. Darüber stolperten die beiden Hacker schließlich, als sie sich mit ihrer Beute an einen Fan-Club von Kelly Clarkson wandten. Dort wurde man misstrauisch, wandte sich an die Künstleragentur, und die ging zur Polizei. Daneben gab es eine weitere Anzeige von einer "Rechte-Inhaberin". Seit einigen Jahren komme es immer wieder mal vor, dass Songs auch von großen Künstlern vor der offiziellen Erscheinung im Netz auftauchen, hieß es bei einem Tonträger-Unternehmen. "Dadurch, dass Informationen digital verfügbar sind und mehrere Leute darauf Zugriff haben, kann das immer passieren, dass so was rauskommt", sagte ein Insider der dpa. Das sei immer auch mit einem wirtschaftlichen Schaden verbunden. Kriminelle Machenschaften seien in dem Zusammenhang aber eher selten.

237. Aktuell von Computer/Internet (01.12.2010):

Online-Spiele: Branche entwickelt Jugendschutz

Für Computerspiele im Internet will die Spielebranche künftig einen wirksamen Jugendschutz installieren. Ab dem 1. Januar soll es für Spiele, die über das Internet gespielt werden, erstmals ein transparentes Altersverifizierungssystem geben. Für die Einstufung der Spiele wird die freiwillige Selbstkontrolle (USK) der Branche ein modulares Angebot bereitstellen, das neben einem Fragenkatalog auch eine Beratung sowie einen Verhaltenskodex für Anbieter von Computerspielen umfasst, erläuterte Felix Falk, Geschäftsführer der USK am Mittwoch in Berlin.

"Einheitliches System"

Langfristiges Ziel sei es, über das neue Verfahren einen übergreifenden Jugendschutz sowohl für Online-Spiele als auch Titel auf Datenträgern zu etablieren. "Wir zielen auf ein einheitliches System", sagte Falk. Wenn Jugendschutz effektiv sein soll, müsse er auch einfach und transparent sein. Bislang gelten für Spiele verschiedene Auflagen, je nachdem, ob sie auf Datenträgern wie DVDs vertrieben werden oder ausschließlich im Internet oder auf mobilen Plattformen gespielt werden. Die Branche sorgt über die USK bereits für die Alterskennzeichnung von traditionellen Computerspielen. Mit der Novellierung des Jugendmediendienstestaatsvertrags (JMStV), die zum 1. Januar 2011 in Kraft treten soll, werden aber künftig auch für Online-Spiele jugendschutzrelevante Angaben wie eine Altersfreigabe verbindlich.
Bislang berät zu jedem Spieletitel ein Gremium, dem Vertreter der Branche und staatlicher Prüfstellen angehören. Über dieses Verfahren würden derzeit jährlich rund 3.000 Spiele geprüft, sagte Martin Lorbeer, Sprecher des Spiele-Publishers Electronic Arts. Mit der Novellierung des JMStV erwartet die Branche jedoch einen deutlich wachsenden Bedarf, dem dieses Verfahren nicht mehr gerecht werden könnte.

Klassifizierung durch Kriterienkatalog

Die Klassifizierung von Onlinespielen soll deshalb über einen ausführlichen Kriterienkatalog erfolgen, die die Spieleanbieter auch selbst ausfüllen können. Die USK habe dabei die Aufgabe, die Verlässlichkeit der Einstufung, die gemeinsam mit Vertretern der Landesjugendbehörden und Jugendschutzsachverständigen erarbeitet wurde, unter Beweis zu stellen, sagte Falk. Inzwischen sei eine Übereinstimmung von 91,89 Prozent erreicht. In Zweifelsfällen solle dann das Gremium entscheiden.

236. Aktuell von Computer/Internet (01.12.2010):

Googles E-Book-Plattform startet bald

oogle steht kurz davor, den Verkauf von E-Books zu starten. Die seit langem vorbereitete Plattform Google Editions werde in den USA noch vor Jahresende und im ersten Quartal 2011 auch in anderen Ländern online gehen, sagte ein Google-Manager dem "Wall Street Journal" vom Mittwoch. Zuletzt seien einige technische und rechtliche Hürden ausgeräumt worden, schrieb die Zeitung.

Mehrere hunderttausend Titel zum Start

Googles Ansatz unterscheidet sich vom Konzept der Wettbewerber wie des E-Book-Pioniers Amazon oder Apple mit seinem Buchladen iBooks. Dort ist der Leser an deren Online-Shops gebunden, bei Apple auch an die Geräte des Herstellers. Google schlage den Nutzern hingegen eine Art virtuelles Buchregal im Internet vor, das sie per Browser ansteuern, mit welchem Gerät auch immer. Verkauft werden die digitalen Bücher nicht nur von Google selbst, sondern auch von anderen Händlern. Zum Start wolle der Internet-Konzern mehrere hunderttausend Titel zum Verkauf anbieten - und mehrere Millionen mit abgelaufenen Urheberrechten gratis, schrieb das "Wall Street Journal".

Amerikanische Branchenexperten rechnen der Zeitung zufolge damit, dass Google schnell zu einem Schwergewicht im E-Book-Markt wird. "Google wird jeden Ort im Internet, an dem es um Bücher geht, zu einem Ort machen, an dem man dieses Buch kaufen kann", sagte etwa die Gründerin eines unabhängigen US-Buchhändlers. Der Chef des Verlags HarperCollins, Brian Murray, sieht den Verzicht auf einen eigenes E- Book-Lesegerät als Vorteil. Die Vertriebsplattform baut auf dem umstrittenen Plan auf, alle Bücher der Welt für den Dienst Google Books einzuscannen und im Internet durchsuchbar zu machen. Die Scan-Offensive hatte für Streit mit Autoren, Verlagen, Buchhändlern und Regierungen gesorgt. Die Einigung mit der US-Buchbranche auf eine Pauschalzahlung von 125 Millionen Dollar wurde gekippt.
In Deutschland ist das Geschäft mit digitalen Büchern noch deutlich schwächer entwickelt als in den USA. Das liegt unter anderem auch an der Buchpreisbindung - E-Books sollen genauso viel kosten wie gedruckte Exemplare. Amazon hat seine Kindle-Plattform hierzulande noch nicht gestartet. In den USA hat der weltgrößte Online-Einzelhändler einen geschätzten Marktanteil von 65 Prozent.

235. Aktuell von Computer (01.12.2010):

Bundesregierung will Datenschutz im Netz stärken

Die Persönlichkeitsrechte der Internet-Nutzer in Deutschland sollen künftig deutlich stärker geschützt werden als bisher. Das sieht ein Gesetzesentwurf vor, der am Mittwoch von Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) in Berlin vorgestellt wurde. "Notwendig ist ein breiter Ansatz, der das gesamte Internet einbezieht und sich nicht auf einzelne Teilaspekte wie Geodaten oder gar nur auf Google Street View beschränkt", sagte de Maizière. Der Innenminister beschränkt sich bei seinem Gesetzesentwurf auf einen Kernbereich und will der Branche selbst die Detailregelungen überlassen. "Jenseits der Grenze möchte ich viel Freiheit", sagte de Maizière.

Kritik von den Datenschützern

Die Datenschutzbeauftragten kritisierten diesen Ansatz: "Weder sind die Unternehmen, die der Selbstverpflichtungserklärung nicht beitreten, künftig verpflichtet, die Vorgaben einzuhalten, noch lassen sich Verstöße gegen den Kodex durch eine selbständige Datenaufsicht durchsetzen und sanktionieren", bemängelte der Hamburgische Datenschutzbeauftragte, Johannes Caspar.

Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (Bitkom) überreichte dem Innenminister den Entwurf für einen Datenschutz-Kodex für Geodatendienste, der sich in weiten Teilen an den Zugeständnissen von Google beim Panorama-Kartendienst Street View orientiert. Er sieht bei Einsprüchen gegen die Abbildung eines Hauses im Netz allerdings nicht mehr die Löschung der Rohdaten vor, wie dies Google bei Street View geregelt hat. "Wenn ein Mieter einen Einspruch einlegt hat, muss dies rückgängig gemacht werden können, wenn neue Leute einziehen und die Fassade des Hauses stolz im Netz zeigen wollen", sagte Bitkom-Präsident August-Wilhelm Scheer.

"Rote Linie" gefordert

Der Gesetzentwurf des Innenministers sieht vor, dass eine "gezielte Verbreitung von Persönlichkeitsprofilen" nur dann erlaubt ist, wenn die Betroffenen dem zugestimmt haben oder ein "klar überwiegendes Interesse an der Veröffentlichung" bestehe. "Hier gibt es eine "rote Linie", die jeder beachten muss." Gleichzeitig will de Maizière die Veröffentlichung von Daten im Netz unterbinden, wenn sich dadurch ein "umfangreiches Persönlichkeits- oder Bewegungsprofil des Betroffenen ergeben" könne oder der Betroffene "in ehrverletzender Weise" beschrieben oder abgebildet werde. Dies gelte für kommerzielle Anbieter - aber auch für Privatpersonen, die beispielsweise als "Stalker" andere Menschen verfolgen.

De Maizière betonte, die Schwelle für die Definition der "roten Linie" sei hoch angesetzt, da das Internet als öffentlicher Raum "grundsätzlich frei von staatlichen Restriktionen sein sollte". Der öffentliche Raum sei "größer und breiter" geworden. Und es müsse auch künftig möglich sein, diesen Raum im Internet zu durchschreiten. Weiteren "gesetzlichen Handlungsbedarf" sieht de Maizière noch bei den Themen Gesichtserkennung, Profilbildung und der Erhebung von Standortdaten in Mobiltelefonen. So will der Minister untersagen, Menschen auf der Straße über einen Gesichtserkennungsdienst für Smartphones live identifiziert werden können. "Dadurch entsteht ein weit größerer Verlust an Anonymität im öffentlichen Raum als durch die Abbildung von Häuserfassaden.

Scheer sagte, die Branche werde bis zur zweiten Jahreshälfte 2011 eine "Zentrale Informations- und Widerspruchsstelle im Internet" einrichten, bei der die Bürger bei den einzelnen Anbietern Widerspruch gegen die Abbildung ihrer Häuser einlegen können". Widersprüche sollen mit wenigen Klicks oder auch ohne Internet- Nutzung möglich sein. Im Gegensatz zu einer Forderung der Datenschützer sieht der Kodex kein Zentralregister für die Widersprüche gegen Geodaten-Dienste vor. "Der mögliche Schaden eines Zentralregisters ist größer als der Nutzen", sagte Scheer. "Wir würden damit nur einen neuen Datenkraken schaffen." Verstöße gegen den Kodex sollen im Einzelfall mit einer Geldbuße von bis zu 20.000 Euro bestraft werden können. Die Selbstverpflichtung wird bislang von Google, Microsoft, Nokia, Deutsche Post DHL, Deutsche Telekom, sowie den Adress- und Geo-Spezialisten ED Encourage Directories, Panolife und Panogat unterstützt.

234. Aktuell von Wissenswertes/Internet (01.12.2010):

Interpol setzt Wikileaks-Gründer auf Fahndungsliste

Der wegen Vergewaltigungsverdachts in Schweden gesuchte Wikileaks-Gründer Julian Assange steht jetzt auch auf der Fahndungsliste von Interpol. Eine entsprechende "Red Notice", eine Art Steckbrief des 39-Jährigen, veröffentlichte die Internationale Polizeibehörde am Dienstag auf ihrer Internetseite. Schweden hatte Mitte November bei Interpol einen Antrag auf internationale Fahndung nach Assange gestellt. In dem skandinavischen Land wird der Australier per Haftbefehl wegen des Verdachts der Vergewaltigung und sexuellen Nötigung von zwei Frauen gesucht. Assange hat die Vorwürfe zurückgewiesen und als Komplott der US-Regierung bezeichnet.

Kein internationaler Haftbefehl

Wo sich der Internet-Aktivist derzeit aufhält, ist nicht bekannt. In einem von unbekanntem Ort über Internet-Telefon geführten Interview meldete sich Assange am Dienstag beim "Time Magazine" zu Wort. Dabei forderte er den Rücktritt von US-Außenministerin Hillary Clinton, wenn sich herausstellen sollte, dass sie für jüngst bekanntgewordene Spionage-Aufforderungen an US-Diplomaten verantwortlich ist. "Ja, sie sollte deshalb zurücktreten", sagte Assange.

Wikileaks hatte am Sonntag mit der Veröffentlichung hunderttausender vertraulicher oder geheimer Dossiers von US-Diplomaten begonnen. Aus dem Schriftverkehr geht auch hervor, dass Diplomaten zum Sammeln von Daten unter anderem bei den Vereinten Nationen aufgefordert wurden.

Bei einer "Red Notice" handelt es sich nicht um einen internationalen Haftbefehl. Vielmehr geht es laut Interpol darum, der Polizeibehörde eines Mitgliedsstaates dabei zu helfen, "die Festnahme oder vorläufige Festnahme einer gesuchten Person mit der Aussicht auf ihre Auslieferung zu erreichen."

Am Dienstag hatte Assanges schwedischer Anwalt angekündigt, eine Aufhebung des schwedischen Haftbefehls vor dem Obersten Gericht in Stockholm erwirken zu wollen. Der Haftbefehl war vorher in zwei Instanzen bestätigt worden. Anwalt Björn Hurtig bot in der Berufungsklage an, dass Assange über Telefon, Videolink oder andere Kommunikationswege vom Ausland aus verhört werden könne.

233. Aktuell von (intern) Media Sector (30.11.2010):

Offizielles Forum

Seit heute ist es endlich soweit, unser Forum ist nach langen Vorbereitungen und Planungen endlich online. Die Forensoftware, die von uns genutzt wird ist Woltlab Burning Board. Noch ist das Forum recht leer und es fehlen natürlich nun nur noch -SIE-.
Also, warten Sie nicht und werden Sie Teil des Media Sectors und erfahren Sie zusammen mit anderen Menschen, was das Web 2.0, die aktuelle Welt der Technik und die neuen Medien für Sie bereit halten.


Offizielles Media Sector Forum Bild: Media-Sector.de


Unsere Ziele:

Als Ziel haben wir uns gesetzt, eine große Community zu werden, die Ihre Schwerpunkte auf die neuen Medien und das neue Web 2.0 (auch "Mitmach-Web" genannt) setzt.
Als einer der ersten Projekte mit diesem Ziel, denken wir, haben wir gute Chancen ein ordentliches Projekt auf die Beine zu stellen und mit jeder Menge Besucher und aktiver Mitglieder, macht das Ganze gleich noch mehr Spaß.

Nun genug der langen Worte, Tore auf und Weg frei: >>Forum this Way<<

232. Aktuell von Wissenswertes/Computer (30.11.2010):

Missbrauchsverfahren: Google droht EU-Strafgeld

Die EU-Kommission verdächtigt Google, bei der Online-Suche Ergebnisse manipuliert und Konkurrenten benachteiligt zu haben. Europas Wettbewerbshüter haben deshalb ein Missbrauchsverfahren eingeleitet - falls sich die Vorwürfe erhärten, droht dem Konzern ein hohes Bußgeld, teilte die EU-Kommission am Dienstag in Brüssel mit.

Hinweise auf Benachteiligung

Es gebe Hinweise darauf, dass der Suchmaschinenbetreiber - womöglich vorsätzlich - bei Produktanfragen die Seiten anderer Suchdienste bei den Ergebnissen zu weit unten angezeigt habe. Stattdessen habe Google eigene Dienste wie Preisvergleiche an prominenter Stelle unter den Suchergebnissen platziert. Der IT-Riese habe zudem möglicherweise die Preise für Textanzeigen-Werbung in die Höhe getrieben. Die EU-Kommission wirft Google daher den Missbrauch seiner marktbeherrschenden Stellung vor. Weltweit liegt der Konzern ganz vorne und hat rund 85 Prozent Marktanteil bei Suchanfragen, in Deutschland und Europa sogar mehr als 90 Prozent.

Google kündigte in Hamburg in einer ersten Reaktion an, mit der EU-Kommission zusammenarbeiten zu wollen, um etwaige Bedenken auszuräumen. Die Kommission bat den Konzern um eine Stellungnahme. Im Februar hatte Google solche Vorwürfe zurückgewiesen. Das Unternehmen hat stets betont, dass sein sogenanntes PageRank-Verfahren zur Gewichtung der Suchergebnisse sich nach der Attraktivität der Inhalte für die Nutzer berücksichtige.

Insgesamt liegen der EU-Kommission vier Beschwerden von Google-Konkurrenten vor, die sich benachteiligt sehen. So wurden Anfang Februar die britische Preisvergleichs-Website Foundem, die Justizsuchmaschine ejustice.fr und das zu Microsoft gehörende deutsche Verbraucherportal Ciao vorstellig. Ciao hatte zuvor auch bereits beim Bundeskartellamt Beschwerde eingereicht. In Deutschland, Frankreich und Italien prüfen Wettbewerbshüter bereits solche Google- Fälle, hieß es in Brüssel.

Derzeit noch kein Verstoß nachweisbar

Die Kommission betonte ausdrücklich, dass Google derzeit noch keine Verstöße gegen das europäische Wettbewerbsrecht nachgewiesen werden könnten. Der Fall habe aber nun Vorrang. "Eine Frist für das Verfahren gibt es nicht, es wird aber mindestens einige Monate dauern", sagte eine Sprecherin von EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia. Die USA, wo ein ähnliches Verfahren gegen Google laufe, seien informiert worden.
Google-Firmensprecher Kay Oberbeck sagte, das Unternehmen setze sich seit seiner Gründung unter anderem für die stets eindeutige Kennzeichnung von Werbung sowie für die Möglichkeit ein, dass Nutzer und Werbetreibende "über ihre Daten frei verfügen" könnten. Bei einem Wechsel zu anderen Diensten könnten die Daten sehr einfach mitgenommen werden.

Vorwürfe im Detail

Der Vorwurf betrifft drei Punkte: Erstens geht es um die Platzierung von Suchergebnissen der Konkurrenz. Zweitens werfen die Wettbewerber Google vor, die Preise für sogenannte Textanzeigen in die Höhe getrieben zu haben. Das sind die Werbeanzeigen, die Google neben Suchergebnissen in Kurztexten anzeigt. So können Firmen ihre eigene Textanzeige für die Verkopplung mit einem bestimmten Suchwort vorschlagen, zum Beispiel eine Autofirma zum Suchwort Autokauf. Die Kommission prüft, ob Google die Zahl der Klicks auf Textanzeigen herabgestuft hat, um den Preis nach oben zu treiben.

Drittens prüfen die Brüsseler Wettbewerbshüter, ob Google Werbepartner daran gehindert hat, auf ihren Webseiten Werbung von Konkurrenten zu schalten. Solche Ausschließlichkeitsverpflichtungen könnte das Unternehmen auch mit Computer- und Softwarebetreibern abgeschlossen haben.

Nach EU-Wettbewerbsregeln dürfen Unternehmen, die einen großen Teil des Marktes kontrollieren, diese Position nicht zum Schaden von Verbrauchern und Konkurrenten ausnutzen. Die EU-Kommission hat bereits mehrfach hart gegen IT-Konzerne durchgegriffen. Großes Aufsehen erregten die Ermittlungen gegen Microsoft, dem die EU-Kommission Geldbußen von insgesamt 1,7 Milliarden Euro aufbrummte. Microsoft wurde zuletzt verpflichtet, in seinem Betriebssystem Windows künftig neben dem Internet-Explorer auch Konkurrenz-Browser anzubieten.

231. Aktuell von Wissenswertes/Internet (30.11.2010):

Wikileaks-Gründer: US-Großbank als nächstes Ziel

Gerade hat Wikileaks mit der Veröffentlichung vertraulicher Depeschen von US-Diplomaten weltweit für Schlagzeilen gesorgt, da plant die Internetplattform wohl schon den nächsten Coup: Anfang nächsten Jahres solle eine amerikanische Großbank zum Ziel werden, sagte Gründer Julian Assange in einem Interview des US-Magazins "Forbes", das am Montag (Ortszeit) online veröffentlicht wurde. "Es geht um zehntausende oder hunderttausende Dokumente, je nach Definition." Es handle sich dabei um ein "Megaleak".

"Ökosystem der Korruption"

Die geplante Offenlegung des Materials eröffne "wahre und repräsentative Einsichten, wie sich Banken auf der Managementebene verhalten", sagte der Wikileak-Gründer weiter. "Man kann es das Ökosystem der Korruption nennen." Die Folge der Veröffentlichung dürften "vermutlich Untersuchungen und Reformen sein". Die Dokumente enthüllten "ungeheuerliche Übertretungen" und "unethische Praktiken". Gegenstand des Materials seien aber auch "die unterstützenden Entscheidungsstrukturen und die interne Ethik des Managements".

Der Australier verglich in dem Interview die anstehende Veröffentlichung mit den E-Mails, die im Zusammenhang mit dem Enron- Unternehmensskandal ans Licht kamen. Der einst zehntgrößte US-Konzern hatte 2001 nach einem Bilanzbetrug Insolvenzantrag gestellt - Auftakt einer ganzen Reihe von Betrugsfällen, die die US-Wirtschaft in den folgenden beiden Jahren erschütterten.

Assagne betonte jedoch, dass noch unklar sei, ob es sich hier um kriminelle Vorgänge handele. "Ich kann nur sagen, dass es klar um unethische Praktiken geht." Man sei sehr vorsichtig damit, Leute als kriminell zu etikettieren, bis man sehr sicher sei.

Assagne: Wikileaks soll Kapitalismus ethischer gestalten

Sich selber nennt der Wikileaks-Gründer einen Freund freier Märkte. "Ich sehe den Kapitalismus mit gemischten Gefühlen, aber ich liebe Märkte", sagte er zu "Forbes". "Wikileaks ist entworfen, den Kapitalismus freier und ethischer zu gestalten."

Zu dem Wikileaks insgesamt vorliegenden Material sagte Assange: "Wir haben zuviel". Konkrete Mengenangeben machte er allerdings nicht. Etwa die Hälfte davon betreffe Unternehmen. "Wir sind in einer Position, in der wir Rangfolgen einrichten müssen und der Stoff mit der größten Wirkung zuerst veröffentlicht wird."

Die Internet-Plattform Wikileaks und mehrere internationale Medien, darunter die "New York Times" und der "Spiegel", hatten am Sonntag mit der Veröffentlichung von mehr als 250 000 vertraulichen oder geheimen Berichten aus US-Botschaften begonnen. In den nächsten Tagen soll weiteres Material publik werden. Zuvor hatte Wikileaks mit Feldberichten der Kriege in Afghanistan und im Irak für Aufsehen gesorgt. Echte Sensationen oder Neuigkeiten boten die bisherigen Veröffentlichungen aber praktisch nicht. In den meisten Fällen sind sie eine Illustration bekannter Tatsachen und Umstände.



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