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30. Aktuell von Wissenswertes (25.10.2010):
Galileo kommt: 2014 soll's losgehen
Kein Smartphone, kein "Navi" ohne GPS. Das US-amerikanische Global Positioning System macht lokale Tipps wie standortbezogene Restaurantempfehlungen und sicheres Lotsen zum Wunschziel erst möglich.
2011 sollen Satelliten starten
Das europäische Konkurrenzprodukt Galileo steckte seit über zwei Jahren in Rahmenverhandlungen fest. Aber jetzt steht es offenbar in den Startlöchern: Wie das "Handelsblatt" (HB) mitteilt, will das deutsch-italienische Gemeinschaftsunternehmen Spaceopal in Brüssel einen entsprechenden Vertrag mit der Europäischen Weltraumagentur ESA und der EU unterzeichnen.
Das Ziel: 2014 sollen die ersten Galileo-Dienste zur Verfügung stehen. 2016 soll das System komplett sein. Bereits im kommenden Jahr will die ESA mit dem Start der 30 Positionssatelliten beginnen. Auch die Deutsche Telekom ist an dem Projekt beteiligt.
Galileo soll wie das aus dem Militärbereich stammende GPS eine globale, metergenaue Positionsbestimmung ermöglichen, sogar noch präziser arbeiten. Außerdem ist geplant, dass das Signal garantiert verfügbar ist.
Ein umsatzträchtiges Projekt für Spaceopal: Dem Unternehmen winken nach HB-Angaben 194 Millionen Euro bis zum Jahr 2016 von der ESA – und das ist erst der Anfang. Zahlen muss der europäische Steuerzahler, denn so lange GPS unverschlüsselt verfügbar ist, wird kaum jemand freiwillig Geld in die Hand nehmen für eine alternative Navigationslösung.
Wer soll das bezahlen?
Eins steht fest: Zum Nulltarif ist Galileo nicht möglich – und reißt schon jetzt große Löcher ins Budget. Bereits Anfang Oktober teilte die Bundesregierung laut HB mit, dass statt der ursprünglich geplanten 3,4 Milliarden Euro über fünf Milliarden in den Aufbau des Systems fließen werden Hinzu kommen jährlich 750 Millionen Euro für Betrieb und Wartung.
Trotzdem halten die Politiker dem Projekt die Stange: Mit Galileo sichere Europa "seine Unabhängigkeit in einer weltweit hochtechnologisierten Branche", heißt es. GPS werde nämlich gezielt zu Wettbewerbszwecken zugunsten der US-Industrie eingesetzt und sichere ihr Vorteile bei der Entwicklung und Vermarktung von Endgeräten.
Konkurrenz aus Russland und China
Das EU-kritische Informations-Medium "Open Europe" schätzt die Kosten für Aufbau und Betrieb auf 22 Milliarden Euro für die kommenden 20 Jahre. Deutschland soll nach HB-Angaben mit gut zwanzig Prozent Budgetanteil der größte Finanzier sein.
Galileo und GPS sind jedoch nicht die einzigen Satelliten-Unternehmen, die Navis und Handy den Weg weisen wollen. Mit radikalen Mitteln will Russland seinem Ortungssystem Glonass zum globalen Durchbruch verhelfen. Und China soll an einem Programm namens "Compass" arbeiten.
29. Aktuell von Computer (25.10.2010):
Millionenstrafe gegen Pay-TV-Piraten
Der europäische Verband zum Schutz verschlüsselter Werke und Dienste (AEPOC) hat vor Gericht zusammen mit Sky Deutschland einen wichtigen Erfolg verbuchen können. Ein Händler von so genannten Blanko-Karten wurde zu einer Millionenstrafe verurteilt. Mit Hilfe der Karten war es möglich, die Programminhalte von Sky (damals noch unter dem Namen Premiere aktiv) zu empfangen, ohne dafür an den führenden deutschen Pay-TV-Sender eine Gebühr zahlen zu müssen. Auch weitere Pay-TV-Piraten wurden von einem belgischen Gericht verurteilt.
Harte Strafen ausgesprochen
Ein Angeklagter wurde zu 18 Monaten, ein weiterer zu acht Monaten Haft verurteilt. Gegen zwei weitere Beschuldigte ergingen Bewährungsstrafen. Außerdem wurden Strafgelder in Höhe von 1,85 Millionen bzw. 180.000 Euro zuzüglich Zinsen und weiterer Ausgleichszahlungen verhängt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Verurteilten in den Jahren 2006 bis 2008 illegale Pay-TV-Zugangskarten nach Deutschland und Österreich verkauften. Gegenstand des Verfahrend waren mindestens 5.700 Karten, die zu einem Stückpreis in Höhe von 75 Euro verkauft wurden.
Über eine im Internet angebotene Software und diverse Updates war es möglich, über diese Karten die Programmpakete von Sky illegal zu nutzen, heißt es in einer Unternehmensmitteilung des AEPOC. „Anhand des Urteils wird deutlich, wie schädlich Piraterie für die Pay-TV-Branche ist. Der hohe Schadensersatzanspruch, der alleine in diesem Fall zugesprochen wurde, belegt den stark kriminellen Charakter der Pay-TV-Piraterie“, sagte AEPOC-Präsident Philippe-Oliver Rousseau.
28. Aktuell von Computer (25.10.2010):
Windows 8: Microsoft bestätigt Release Ende 2012
Auf der ganzen Welt hat Microsoft den ersten Geburtstag von Windows 7 gefeiert. So auch auf dem niederländischen Blog des Unternehmens, dessen Geburtstagsartikel dabei ganz nebenbei den Release des Windows-7-Nachfolgers bestätigt. Was bereits seit längerer Zeit als sicher galt, wurde damit per Blogeintrag von Microsoft bestätigt: Windows 8 wird 2012 erscheinen, genauer gesagt im Oktober des Jahres.
Windows 8: "Microsofts riskantestes Produkt"
Daneben lieferte auch Microsoft-Chef Steve Ballmer im "Gartner Symposium" auf der ITxpo 2010 in Orlando weitere Informationen zu Windows 8: Nach dem riskantesten Produkt befragt, an dem Microsoft gerade arbeite, nannte Konzern-Chef Steve Ballmer die nächste Softwaregeneration von Windows. Der Schutz der Privatsphäre in der Cloud sprach Steve Ballmer dagegen sein Vertrauen aus. Seiner Meinung nach würde diese von den Nutzern eingefordert und folgerichtig auch von erfinderischen Technikern umgesetzt werden. Ein zuverlässiger Schutz der Privatsphäre in der Cloud sei möglich.
Neuerungen in Windows 8
Die bisher zu Windows 8 vorhandenen Informationen gehen aus einer im Juni diesen Jahres erschienenen Präsentation Microsofts hervor. Diese waren eigentlich für Geschäftspartner gedacht. Laut dem Fact-Sheet solle Windows 8 deutlich schneller starten und über einen, dem App-Store vergleichbaren, Marktplatz verfügen. Außerdem sei geplant, die Energieeffizienz des Betriebssystems deutlich zu steigern und Benutzerkonten in die "Cloud" auszulagern. So könnten Nutzer etwa Ihren Arbeitsplatz mittels Internet auf jedem mit Windows 8 betriebenen Rechner vorfinden.
27. Aktuell von Wissenswertes (25.10.2010):
Immer mehr Unternehmen sperren Facebook und Co.
In der Mittagspause die Neuigkeiten der Freunde bei Facebook checken oder schnell einen "Tweet" bei Twitter absenden - das ist für die Beschäftigten bei zahlreichen deutschen Konzernen verboten. Hintergrund für die Sperrung von sozialen Netzwerken im Büro ist nicht nur das Rumtrödeln am Arbeitsplatz, sondern nach einem Bericht der "WirtschaftsWoche" vor allem die Angst vor Sicherheitslücken und Datenspionage.
Es wird geblockt
"Für den Großteil unserer Mitarbeiter sind viele externe Social- Media-Angebote aus Sicherheitsgründen am Arbeitsplatz nicht zugänglich", heißt es in der Stellungnahme der Commerzbank für das Magazin, das eine Umfrage bei Dax-Konzernen gemacht hatte. Auch HeidelbergCement blockiert Facebook und Twitter. Bei Volkswagen sind ebenfalls verschiedene soziale Netzwerke gesperrt. Porsche hatte erst kürzlich die Nutzung von Facebook aus Angst vor Wirtschaftsspionage verboten.
Früher sei die E-Mail das beliebteste Einfallstor für schädliche Software in Unternehmen gewesen, heute sind es soziale Netzwerke, sagte Christian Fuchs vom Sicherheitsspezialisten Kaspersky der "WirtschaftsWoche". Beim Energiekonzern Eon und dem Gas-Lieferanten Linde gibt es kein generelles Verbot, doch an einzelnen Standorten werde der Zugriff auf Seiten wie Facebook und YouTube eingeschränkt. Daimler ließ mitteilen, "aus Produktivitätsgründen" könne der Zugang zu sozialen Netzwerken an manchen Standorten gesperrt sein. Mehr als die Hälfte der Unternehmen geben dem Bericht zufolge als Hauptgrund für die Sperrung allerdings Sicherheitsbedenken an.
26. Aktuell von Wissenswertes (25.10.2010):
BKA: Kinderporno-Kampf oft alles andere als einfach
Das Bundeskriminalamt (BKA) bemängelt beim Kampf gegen Kinderpornografie im Internet die mangelnde Zusammenarbeit anderer Staaten. Durchschnittlich seien etwa 44 Prozent der durch das BKA in das Ausland gemeldeten Webseiten nach einer Woche weiterhin verfügbar, heißt es laut Kölner "Express" in einem Bericht der Behörde. Dieser ist für eine an diesem Montag stattfindende Sachverständigenanhörung im Bundestag bestimmt.
BKA beißt auf Granit
In dem Bericht steht demnach weiter, das Bundeskriminalamt habe in "Gesprächen auf Leitungsebene in den USA und Russland, den Staaten, in denen die meisten kinderpornografischen Seiten gehostet werden, das deutsche Interesse an einer zeitnahen Löschung derartiger Seiten nachdrücklich dargelegt". Ein verändertes Verhalten beim Löschen sei jedoch nicht erkennbar.
"Die BKA-Zahlen zeigen, dass es ohne Sperren bei ausländischen Seiten nicht geht", zitiert der "Express" den CDU-Medienpolitiker Thomas Jarzombek. Der sagt auch: "Die deutschen Provider verhalten sich vorbildlich."
25. Aktuell von TV (25.10.2010):
RTL II in HD ab Dezember über HD+
Gute Nachrichten für all diejenigen, die ihr TV-Programm über Satellit ins Haus holen. Ab Anfang Dezember wird auch RTL II über die von Astra betriebene Plattform HD+ zu empfangen sein. Das gab der Plattformbetreiber am Montag in Unterföhring bekannt.
Künftig sieben HD+-Sender
Die Zahl der über HD+ zu empfangenen Sender erhöht sich damit auf sieben. Neben RTL II sind auch RTL, Sat.1, Pro7, kabel eins, Vox und ab November auch Sport1 in HD-Qualität zu empfangen. Voraussetzung für die Nutzung ist nicht nur ein HD-fähiger Fernseher, sondern auch ein Receiver, der das HD+-Signal verarbeiten kann.
HD+ kostet Geld - ab dem zweiten Nutzungsjahr
Für ein Jahr ist HD+ als Erweiterung des digitalen Satellitenempfangs kostenlos. Jedes weitere Jahr wird mit 50 Euro, also umgerechnet 4,16 Euro monatlich, abgerechnet. HD+-Receiver sind im Fachhandel sowie bei ausgewählten Online-Shops ab circa 100 Euro erhältlich - zum Beispiel bei Amazon.de.
Seit der Markteinführung am 1. November 2009 wurden für HD+ nach Angaben von Astra Über 1,2 Millionen Smart Cards ausgeliefert, und mehr als 300.000 passende Digitalempfänger verkauft. Bis heute sind bereits über 30 verschiedene Digitalreceiver erhältlich; zusätzliche Modelle werden bald auf den Markt gebracht.
24. Aktuell von Computer (25.10.2010):
Adobe Rome - Neue Anwendung für digitale Inhalte
Das Software-Unternehmen Adobe hat zum Auftakt einer Entwicklerkonferenz in Los Angeles eine neue Anwendung für die besonders einfache Gestaltung von Multimedia-Inhalten gestartet. Das in der Testphase kostenlose Angebot mit der Bezeichnung Adobe Rome umfasst eine Web-Anwendung, mit der man sofort loslegen kann, und eine Software zum Installieren für Windows und Mac. Zu der Konferenz "Adobe MAX" werden bis Mittwoch annähernd 5.000 Software-Experten aus aller Welt erwartet. Ein Schwerpunkt sind aktuelle Trends im Web-Design wie HTML5 und digitale Inhalte aller Art auf den Tablet-Computern.
HTML5 im Fokus
Die von Adobe entwickelte Multimedia-Technik Flash wird allerdings nicht vom Apple unterstützt. Der Hersteller des iPads setzt ganz auf den kommenden Web-Standard HTML5, der die direkte Integration von Videos und anderen Inhalten ohne die sonst üblichen Zusatzprogramme (Plugins) für den Browser möglich macht. Adobe und Microsoft, das mit der Silverlight-Technik ein Konkurrenzmodell zu Flash entwickelt hat, treten ebenfalls für HTML5 ein, wollen den Standard aber mit ihren eigenen Techniken ergänzen.
Das von Adobe neu vorgestellte Angebot Rome versteht sich als "Rundum-Anwendung für die Erstellung und Veröffentlichung digitaler Inhalte für daheim, auf der Arbeit oder in der Schule". Die Anwendung sei für alle gedacht, die in ihren Alltagsprojekten Text mit Video, Audio, Foto, Grafik oder einer Animation verbinden wollen, erklärte Adobe-Manager John Loiacono in einem Blog-Eintrag. Die Anwendung fragt zunächst, ob eine Broschüre, ein CD-Cover, eine Visitenkarte oder eine Webseite erstellt werden soll.
Danach werden jeweils verschiedene Vorlagen angeboten, die an die persönlichen Bedürfnisse angepasst und mit eigenen Inhalten bestückt werden. Das Projekt Rome nutzt neben Flash auch die Adobe-Technik Air für Web-Anwendungen, die auch außerhalb des Browsers als eigenständige Software genutzt werden können.
23. Aktuell von Internet (24.10.2010):
Sonderkündigung von DSL und Kabel-Internet
Wer einen Internetzugang per DSL oder per Kabelanschluss bucht, bindet sich in der Regel zwölf bis 24 Monate an seinen Internetanbieter. Nur wenige Provider bieten auch DSL-Tarife ohne Mindestvertragslaufzeit an. Neukunden haben bei allen Anbietern ein 14-tägiges Widerspruchsrecht, wenn sie ihre Verträge per Internet oder telefonisch abgeschlossen haben. Ein Sonderkündigungsrecht haben Kunden zudem bei einer Änderung der AGB oder der Leistungsbeschreibungen zu Ungunsten des Kunden. Doch was ist, wenn sich während der Vertragslaufzeit die Lebensumstände ändern, sei es durch Umzug, Krankheit, Insolvenz, Arbeitslosigkeit oder gar Tod? In welchen Fällen akzeptieren die Anbieter bei langfristigen Verträgen eine außerordentliche Kündigung? Onlinekosten.de hat bei den großen deutschen DSL-Providern und Kabelnetzbetreibern nachgehakt.
Kündigung aus wichtigen Gründen
Mit dem Abschluss eines Vertrages über die Bereitstellung beziehungsweise Nutzung eines Internetzuganges binden sich beide Seiten, sowohl Provider als auch Kunde, rechtlich auf eine bestimmte Zeit. In den AGB des jeweiligen Anbieters, denen der Kunde bei Vertragsabschluss zugestimmt hat, finden sich unter anderem auch die Konditionen für eine Kündigung. Festgehalten sind dort vor allem die Bedingungen für eine ordentliche Beendigung des Vertrages: Die Mindestvertragslaufzeit sowie die Kündigungsfrist. Außerplanmäßige Kündigungsgründe sind in den Geschäftsbedingungen meist nicht konkret zu finden. Stattdessen berufen sich die Provider auf "wichtige Gründe", die für eine außerordentliche Kündigung vorliegen müssen.
Den rechtlichen Rahmen liefert das Bürgerliche Gesetzbuch (§ 314 BGB). Dort heißt es im Abschnitt 1 zum Thema "Kündigung von Dauerschuldverhältnissen aus wichtigem Grund": "Dauerschuldverhältnisse kann jeder Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann". Hat der Provider seine Vertragspflichten verletzt, so muss der Kunde seinem Anbieter zunächst eine Frist zur Abhilfe setzen, ehe eine Kündigung erfolgen kann. Unsere Redaktion hat die Provider auf mögliche "wichtige Gründe" angesprochen. Neben sieben DSL-Providern haben wir auch drei Kabelnetzbetreiber befragt.
Telekom: Prüfung des Einzelfalles
Eine außerordentliche Kündigung schließt die Deutsche Telekom, der führende deutsche DSL-Provider, allgemein bei einer Privatinsolvenz, bei Arbeitslosigkeit oder einem Umzug ins Ausland aus. Hier lässt sich gegebenenfalls aber der Einzelfall prüfen. Eine solche Einzelfallprüfung sieht die Telekom auch vor, wenn sie vertraglich zugesicherte Leistungen nicht erbracht hat und der Kunde eine Frist zur Nachbesserung gesetzt hat. Die Kündigung des DSL-Vertrages im Falle des Todes des Vertragskunden ist durch Angehörige aber auf jeden Fall möglich. Der Bonner Konzern erlaubt es nach Auskunft eines Unternehmenssprechers dagegen nicht, den Telekom-Vertrag auf eine andere Person, zum Beispiel den Nachmieter, zu überschreiben.
1&1: Kulanter Umgang mit Kundenwünschen
Eine 1&1-Sprecherin erklärte, dass sich die außerordentlichen Kündigungsgründe im Vorfeld nicht definieren lassen. Es kommt auf die Umstände des Einzelfalles an. Unter Punkt A 1.3 der 1&1 AGB findet sich aber auch folgende Klausel "1&1 kann seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen oder mehrere Dritte Übertragen (Vertragsübernahme). Dem Kunden steht für den Fall der Vertragsübernahme das Recht zu, den Vertrag fristlos zu kündigen." Auch das ist aber nach Angaben des Providers aus Montabaur keine abschließende Regelung. Die außerordentlichen Kündigungsgründe können sehr vielfältig sein. Ein Umzug ist im Normalfall kein Grund für eine Vertragsauflösung, da der DSL-Anschluss an die neue Adresse umgezogen wird. Die Vertragsübernahme durch einen Nachmieter schließt sich aus, wenn die Kunden auch ihre Rufnummer an den neuen Wohnort mitnehmen möchten. Im Einzelfall lässt sich laut 1&1 jedoch eine "individuelle Kulanzlösung" finden.
Vodafone: Kulanz bei Änderung der Lebensumstäne
Vodafone wies auf Anfrage darauf hin, dass Kunden zunächst die Pflicht zur Vertragserfüllung haben. Dennoch gibt es nach Angaben eines Vodafone-Sprechers bei einschneidenden Veränderungen der Lebensumstände aber die Möglichkeit zur Auflösung des DSL-Vertrages. Im Todesfall beispielsweise erlischt das Vertragsverhältnis. Auch bei einer Einweisung ins Heim oder wenn ein Kunde betreut werden muss, sind die Vertragsgrundlagen entzogen. Zieht ein Paar zusammen und sind beide Vodafone-Kunden, erlaubt der Internetanbieter aus Kulanz die Kündigung eines Vertrages. Sogar die Rufnummernmitnahme ist hier möglich. Auch bei einem Umzug ins Ausland, beispielsweise für Auslandssemester im Rahmen des Studiums, lassen sich laut Vodafone im "kulanten Gespräch" mit der Hotline Lösungen finden. Eine solche kann zum Beispiel auch in Form von Ausgleichszahlungen bestehen. In allen Fällen ist aber immer ein Nachweis erforderlich.
Alice: Kündigung auch bei Privatinsolvenz
Der Hamburger Internetanbieter Hansenet äußerte sich zu außerordentlichen Kündigungsmöglichkeiten bei seiner DSL-Marke Alice.
Demnach ist nach Auskunft einer Unternehmenssprecherin eine Sonderkündigung bei einer Privatinsolvenz, bei einem Umzug ins Ausland sowie im Todesfall möglich. Die Kunden beziehungsweise Angehörige müssen jeweils die entsprechenden Unterlagen vorlegen. Ist die DSL-Schaltung nach einem Umzug innerhalb Deutschlands am neuen Wohnort nicht realisierbar, kündigt Alice von sich aus den Vertrag. Eine Sonderkündigung ist auch möglich, falls nach einem Umzug "die mögliche Leistung zu stark hinter dem zurückbleibt, was der Kunde bislang hatte". Arbeitslosigkeit des Kunden stellt jedoch keine Möglichkeit für eine Sonderkündigung dar. Ein Anschlussinhaberwechsel ist in fast jedem Fall jederzeit möglich. Ausnahme: Bei Anschlüssen im Bitstream-Gebiet kann Alice eine solche Anschlussübernahme nicht anbieten.
o2
o2: Vertragsstornierung bei gravierenden Bandbreiten-Problemen
Die Alice-Muttergesellschaft o2 verfährt mit außerordentlichen Kündigungswünschen ähnlich. Der Münchener Provider prüft bei einer Privatinsolvenz individuell jeden Fall und sucht nach einer Lösung. Im Einzelfall kündigt o2 den Vertrag. Kunden, die arbeitslos geworden sind, haben kein Recht auf eine fristlose Kündigung ihres Vertrages. Im Todesfall ist nach Auskunft eines Unternehmenssprechers jedoch eine vorzeitige Kündigung durchführbar, wenn Angehörige die Sterbeurkunde vorlegen. Ziehen Kunden ins Ausland, bedeutet das nicht automatisch ein Recht auf eine außerordentliche Kündigung. O2 sucht auch hier nach einer individuellen Lösung. Das kann zum Beispiel eine Stilllegung des Vertrages sein. Dagegen kommen Kunden aus ihrem DSL-Vertrag heraus, wenn die DSL-Schaltung nach einem Umzug innerhalb Deutschlands am neuen Wohnort technisch nicht möglich ist. Bei normalen Abweichungen von der bestellten Bandbreite werden Kunden auf das Paket gebucht, das ihrer real nutzbaren DSL-Geschwindigkeit am nächsten kommt. Sind die Bandbreiten-Abweichungen gravierender, storniert o2 den Vertrag. Die Umschreibung des DSL-Vertrages auf eine andere Person ist möglich, ausgenommen hiervon sind aber Bitstream-Anschlüsse.
Versatel: Vertragsübernahme nur eingeschränkt möglich
Eine Versatel-Sprecherin verwies darauf, dass es immer eine Einzelfallentscheidung ist, ob wichtige Gründe für eine außerordentliche Kündigung vorliegen. Eine Kulanzentscheidung behält sich Versatel nach Prüfung des Einzelfalles vor. Ein wichtiger Grund ist in der Regel gegeben, wenn dem Kunden unter Berücksichtigung des individuellen Falles und Abwägung der beiderseitigen Interessen, die Fortsetzung des Vertrages bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin nicht zugemutet werden kann. Erbringt Versatel aus einem Grund, den der Provider zu vertreten hat, die Leistung nicht wie vereinbart, kann der Kunde nach Abmahnung und Fristsetzung den Vertrag kündigen. Ein Umzug ist kein Sonderkündigungsgrund, da dieser in den eigenen Risikobereich des Kunden fällt. Hier gibt es aber auch Ausnahmen. Kann Versatel die Leistung am neuen Standort, auch nach einem Umzug ins Ausland, technisch nicht realisieren, hat der Kunde ein Kündigungsrecht. Das ist in den AGB für Privatkunden unter Ziffer 3.15 geregelt.
Das Risiko einer Privatinsolvenz oder von Arbeitslosigkeit hat rechtlich grundsätzlich der Kunde selbst zu tragen, daher sind dies keine wichtigen Kündigungsgründe. Im Todesfall geht der DSL-Vertrag rein rechtlich automatisch auf die Erben über. Hier ist eine Einzelfallprüfung erforderlich: Können die Erben den Anschluss nutzen oder nicht? Die Nutzung eines Anschlusses in einem Altersheim ist Erben laut eines Urteils des AG Rüsselsheim beispielsweise nicht zumutbar. Eine komplette Vertragsübernahme inklusive der Rufnummer, zum Beispiel durch den Nachmieter, ist nur eingeschränkt möglich. Nach den Zuteilungsregelungen der Bundesnetzagentur darf eine Rufnummer nur in bestimmten Ausnahmefällen von einem Kunden auf den anderen übertragen werden. Derjenige, der die Rufnummer übernimmt, muss also bereits zuvor über die betreffende Rufnummer identifizierbar gewesen sein. Das ist im Fall von Ehepaaren oder WGs gegeben. Zieht eine Person aus, lässt sich der Vertrag auf die dort verbleibende Person übertragen.
Congstar: Sonderkündigungsrecht bei Änderungen von AG oder Preisen
Die Telekom-Tochter congstar räumt ihren Kunden gemäß den eigenen AGB ein Sonderkündigungsrecht bei Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Leistungsbeschreibungen oder Preisen ein. Darüber hinaus entscheidet der Einzelfall, ob eine Kulanzregelung bei Umzug, Insolvenz oder anderen Umständen getroffen werden kann. Bestehende congstar-Verträge lassen sich nach Angaben des Providers nicht auf einen Nachmieter übertragen.
KDG: Kulanz auch bei Arbeitslosigkeit
Kulant zeigt sich Kabel Deutschland (KDG), der größte deutsche Kabelnetzbetreiber, wenn sich die Lebensumstände eines Kunden unerwartet ändern. Nach erfolgter Einzelfallprüfung ist sowohl bei Privatinsolvenz als auch bei Arbeitslosigkeit (soziale Härte) eine außerordentliche Kündigung des Vertrages möglich. Der Provider benötigt jeweils entsprechende Nachweise, zum Beispiel vom Sozialamt oder der Schuldnerberatung.
Kündigen Angehörige den Kabelanschluss eines verstorbenen Kunden oder erfolgt eine Einweisung in ein Pflegeheim, ist als Nachweis die Kopie der Sterbeurkunde beziehungsweise eine Bescheinigung des Pflegeheims erforderlich. Auch in diesen Fällen ist aus Kulanz ein Ausscheiden aus dem Vertrag nach Prüfung möglich. Eine außerordentliche fristlose Kündigung innerhalb der Mindestvertragslaufzeit wird bei einem Umzug nur gewährt, wenn an der neuen Adresse kein Internet- und Festnetzanschluss von Kabel Deutschland verfügbar ist. Als Nachweis gilt eine Bestätigung des Einwohnermeldeamtes oder eine Kopie des neuen Mietvertrages. Gleiches gilt auch für Geschäftskunden, die ihr Gewerbe abmelden, sie benötigen einen Nachweis aus dem Handelsregister.
Die Unterlagen müssten laut Kabel Deutschland zeitnah vorliegen, damit der Vertrag rechtzeitig zum Umzugstag gekündigt werden kann. Eine rückwirkende Kündigung ist nicht möglich. Eine außerordentliche Kündigung bei Geschwindigkeitsbeeinträchtigungen ist nur als letzte rechtliche Möglichkeit gegeben. Zunächst muss geprüft werden, ob der Kunde das Recht hat, den monatlichen Preis zu mindern. Kommt es dagegen zu "massiven Leistungs-Beeinträchtigungen" bis hin zu einem dauerhaften Ausfall, für die der Provider verantwortlich ist, kann der Kunde "möglicherweise" außerordentlich kündigen. Eine Vertragsübernahme durch eine andere Person ist grundsätzlich nicht möglich. Ausnahme: Erben beantragen schriftlich die Fortführung des Vertrages an der gleichen Anschrift.
Unitymedia: Zugesagte Leistung wird regelmäßig erbracht
Der in Nordrhein-Westfalen und Hessen aktive Kabelnetzbetreiber Unitymedia ermöglicht seinen Kunden eine außerordentliche Kündigung im Todesfall, bei einem Umzug ins Ausland sowie bei einem innerdeutschen Umzug, wenn eine Schaltung des Kabelanschlusses nicht möglich sei. Erbringt Unitymedia eine vertraglich zugesicherte Leistung nicht, ist ebenfalls eine Kündigung möglich. Das kommt aber nicht vor, "da wir unsere Leistung aufgrund der Systemvorteile unseres Netzes regelmäßig erbringen können", so der Unitymedia-Sprecher gegenüber onlinekosten.de. Meldet ein Kunde Privatinsolvenz an oder wird er arbeitslos, so stellt das keine Kündigungsmöglichkeit seitens des Kunden dar. Der in Köln ansässige Kabelnetzbetreiber kündigt den Vertrag jedoch seinerseits, wenn der Kunde im Zahlungsverzug ist. Bestehende Verträge lassen sich nicht auf eine andere Person überschreiben.
Kabel BW: Kündigung bei Unterschreitung der zugesagten Bandbreite
Auch der baden-württembergische Kabelnetzbetreiber Kabel BW geht bei außerordentlichen Kündigungen ähnlich vor wie zum Beispiel Unitymedia. Eine Insolvenz oder Arbeitslosigkeit des Kunden sind demnach keine Kündigungsgrunde. Dagegen ist nach Einzelfallprüfung die Kündigung im Todesfall durch Angehörige oder bei einem Umzug ins Ausland nicht ausgeschlossen. Zieht der Kunde in ein anderes Bundesland oder an einen Ort innerhalb Baden-Württembergs, an dem sich kein Kabelanschluss schalten lässt, ist ebenfalls eine außerordentliche Kündigung möglich. Im Netz von Kabel BW sind nach Angaben des Unternehmenssprechers technisch sämtliche Geschwindigkeiten von derzeit bis zu 100 Megabit pro Sekunde (Mbit/s) verfügbar. Die neue Geschwindigkeitsgarantie erlaubt Neukunden innerhalb der ersten drei Monate von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen. Alternativ könnten sie auch eine Grundgebühr zurückfordern, wenn bei drei zu unterschiedlichen Zeiten vorgenommenen Geschwindigkeitsmessungen die Geschwindigkeit mehr als zehn Prozent von der bestellten Bandbreite abweicht. Der Kabel BW-Vertrag lässt sich nur innerhalb der Familie auf eine andere Person übertragen, nicht aber beispielsweise auf einen Nachmieter.
22. Aktuell von Wissenswertes (24.10.2010):
IT sucht Personal: 40 Prozent mehr freie Stellen
Der Mangel an Fachkräften in der IT-Branche ist nach Angaben des Verbandes Bitkom in diesem Jahr um 40 Prozent auf 28.000 offene Stellen gestiegen. Das geht Präsident August-Wilhelm Scheer zufolge aus einer Bitkom-Studie hervor, die er am Dienstag vorstellte.
ITK-Branche ist zweitgrößter Arbeitgeber
Fast die Hälfte aller Befragten unter 1.500 IT-Unternehmen sieht einen deutlichen Mangel an qualifizierten Mitarbeitern, so Scheer. Wesentlicher Grund neben den "Schwächen des deutschen Bildungssystems" sei der steigende Bedarf an hochqualifizierten Kräften.
Zugleich beschäftige die Branche in diesem Jahr so viele Menschen wie nie zuvor, betonte Scheer. Mit 843.000 Arbeitsplätzen sei die ITK-Branche nach dem Maschinenbau der zweitgrößte industrielle Arbeitgeber in Deutschland, noch vor der Elektro- und Automobilindustrie.
Scheer: CSU heizt Debatte wird "emotional auf"
Aktuell gebe es mit 28.000 offenen Stellen für IT-Experten rund 8.000 mehr als noch 2009. Insgesamt 11.200 davon entfallen in diesem Jahr auf die Kernbereiche Informationstechnik und Telekommunikation (ITK), die übrigen auf andere Wirtschaftszweige.
Der Verband unterstütze die Initiative von Bundesbildungsministerin Annette Schavan ausdrücklich, die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen zu beschleunigen. Die Einschätzung und Anerkennung von Qualifikationen sei in der Industrie bereits eher unproblematisch. Auch fließendes Deutsch sei nicht immer zwingend, in vielen Bereichen sei Englisch ohnehin die Arbeits- Sprache.
Scheer kritisierte die jünsten Äußerungen von CSU-Chef Horst Seehofer. Die Debatte werde "emotional aufgeheizt". Stattdessen brauche die Branche eine "Kampagne im Wettbewerb um die besten Köpfe der Welt". Die "unerträgliche Debatte" um einen Zuwanderungsstopp müsse umgehend beendet werden, so Scheer.
Konjunktur-Hoch verschärft Run auf "beste Köpfe"
"Mit der konjunkturellen Erholung kommt das Fachkräfteproblem mit voller Wucht zurück", sagte Scheer. Vor allem Software-Entwickler und Mitarbeiter für den internen IT-Support seien gefragt.
Neben weiteren Maßnahmen zur Reform des deutschen Bildungssystems könne eine Behörden-übergreifende Marketing-Kampagne Deutschland wieder attraktiv machen.
"Wir müssen uns um die besten Fachkräfte bemühen, die kommen nicht automatisch", sagte Scheer. Deutschland habe keine Universität, die unter den 20 besten der Welt rangiere.
21. Aktuell von Wissenswertes (23.10.2010):
GreenPois0n Now Supports Untethered Jailbreak for iPod touch 2G
Endlich ist es soweit! Der Jailbreak GreenPois0n des "Chronic Dev Team", der schon vor einigen Tagen für die Geräte der 4G erscheinen ist, wurde nun auch mit Support für den iPod Touch der 2G released.
Lange mussten sich die Besitzer eines iPod Touch 2G gedulden, doch nun können auch sie ihren iPod jailbreaken.
Verfügbar ist er für den iPod Touch 2G mit MC und MB.
Eine genaue Anleitung zum Jailbreaken mit GreenPois0n finden Sie hier: GreenPois0n jailbreak How to
GreenPois0n für Touch 2G downloaden
Download GreenPois0n RC4 for Mac, Windows and Linux.